Das sollten Asthmatiker beim Abschluss einer privaten Kranken­versicherung beachten

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine chronische Erkrankung wie Asthma kann in der privaten Kranken­versicherung zum Ausschlusskriterium werden.
  • Häufig müssen Asthmatiker jedoch nur mit einem Risikozuschlag rechnen. Der Zuschlag liegt je nach Schwere der Erkrankung zwischen 10 und 30 Prozent.
  • Asthmatiker sollten Leistungsausschlüsse dringend vermeiden, da sie sonst dauerhaft auf den Behandlungskosten sitzen bleiben können.

Das erwartet Sie hier

Worauf Asthmatiker beim Abschluss einer privaten Kranken­versicherung achten müssen, mit welchen Risikozuschlägen Sie rechnen können und wie Sie Leistungsausschlüsse aufgrund Ihrer Asthma-Erkrankung vermeiden.

Inhalt dieser Seite
  1. PKV mit Asthma abschließen
  2. Asthma: Leistungsausschlüsse vermeiden
  3. Allergisches vs. nicht allergisches Asthma
  4. Fazit

Private Kranken­versicherung mit Asthma finden

Versicherungsnehmer, die an Asthma erkrankt sind, sollten in der Regel mit höheren Beitragskosten in der privaten Kranken­versicherung rechnen. Wer auf der Suche nach einer PKV ist, sollte seine Erkrankung bei Vertragsabschluss auf keinen Fall verschweigen. Denn stellt sich heraus, dass eine Krankheit wie Asthma bei Vertragsabschluss nicht genannt wurde, kann der Versicherer im schlimmsten Fall vom Vertrag zurücktreten.

In einigen Fällen kann es auch passieren, dass Asthmapatienten vom Versicherer abgelehnt werden. Häufig wird jedoch nur ein Risikozuschlag fällig. Der Versicherte muss dann einen Aufschlag auf den normalen Tarif bezahlen, damit eventuell anfallende Mehrkosten abgedeckt sind.


Risikozuschläge bei Asthma vorprogrammiert

Wenn die Behandlung einer Asthma-Erkrankung nicht mindestens seit einem Jahr abgeschlossen ist, muss der Asthmatiker bei dem Abschluss einer privaten Kranken­versicherung meist mit einem Risikozuschlag rechnen. In der Regel bedeutet dies einen Aufschlag von 10 bis 30 Prozent auf den Beitrag für ambulante und stationäre Leistungen.

Wenn noch andere Krankheiten hinzukommen, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass der Versicherer den Antragsteller ablehnt. Asthmatiker sollten trotzdem versuchen, eine private Kranken­versicherung abzuschließen, denn die Kosten sind zwar in der Regel etwas höher als in der gesetzlichen Kranken­versicherung, aber dafür erhält man umfassendere Leistungen, auf die man als chronisch Kranker angewiesen ist.

Risikozuschlag bei Asthma: Welche Faktoren spielen eine Rolle?

Die Höhe des Risikozuschlags von Asthma hängt von unterschiedlichen Faktoren und der Schwere der Krankheit ab. Versicherungen ziehen bei der Berechnung des Risikozuschlags folgende Kriterien zu Rate:

  • Ärztliche Diagnose der Asthma-Erkrankung
  • Datum der Erstdiagnose / Erkrankungsbeginn
  • Bisheriger Behandlungsverlauf
  • Häufigkeit & Schwere der auftretenden Symptome
  • Art der Medikation (Benötigt der Patient ein Asthmaspray? Wenn ja, welches? Wie häufig wird es angewendet?)

Kapitaldeckungsprinzip in der PKV

Die privaten Kranken­versicherungen sind auf die Erhebung des Risikozuschlags angewiesen, da die entstehenden Mehrkosten bei der PKV auf die Gesamtheit der Mitglieder aufgeteilt wird. Durch den Risikozuschlag wird sichergestellt, dass es zu keiner Beitragssteigerung für die Versicherten kommt, somit können die Beiträge relativ stabil bleiben.

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Asthma-Erkrankung: Leistungsausschlüsse in der PKV vermeiden

Besteht ein besonders hohes Risiko aufgrund von Vor­erkrankungen, kann die private Kranken­versicherung die Erstattung bestimmter Leistungen ausschließen. Asthmatiker sollten dies unbedingt vermeiden, da sie sonst zukünftige Behandlungen aus eigener Tasche bezahlen müssten. Gerade bei chronischen Krankheiten kann das zu einer lebenslangen finanzielle Belastung werden.

Wie die einzelnen Versicherungen mit einer Asthma-Erkrankungen umgehen, ist unterschiedlich und hängt vom individuellen Krankheits­verlauf ab. Während einige Anbieter einen 30-prozentigen Risikozuschlag auf die Prämie erheben, lehnen andere Versicherer Antragsteller mit chronischen Erkrankungen vollständig ab.


Kann der Risikozuschlag bei Asthma wieder rückgängig gemacht werden?

Grundsätzlich kann der Risikozuschlag von der Versicherung nur zu Beginn des Versicherungs­verhältnisses erhoben werden. Der Versicherer darf danach keine Mehrprämie mehr verlangen, falls eine schwere Erkrankung neu auftritt. Das gilt natürlich nur, wenn der Versicherte bei der Antragstellung keine Falschangaben bezüglich einer Vorerkrankung gemacht hat.

Wenn ein Risikozuschlag aufgrund von Asthma besteht und das Asthma nach einer Weile wieder geheilt wird, hat der Versicherte die Möglichkeit, den Risikozuschlag wieder aus den Vertragsbedingungen herausnehmen zu lassen. Der Versicherte muss hierfür seiner PKV die Gesundung nachweisen. In der Regel muss der Versicherte zwei bis drei Jahre beschwerdefrei sein, damit die private Kranken­versicherung seine Krankheit als geheilt anerkennt. Nach einem ärztlichen Nachweis vom Versicherten entscheidet die Kranken­versicherung anschließend, ob der Risikozuschlag reduziert wird oder ob er komplett wegfällt. Bereits vor Vertragsabschluss sollte sich der Versicherte informieren, ob er den Risikozuschlag wieder zurücknehmen kann, falls eine Heilung eintritt.

Risikozuschlag für Asthmatiker auch bei der Berufs­unfähigkeits­versicherung

Wer berufsbedingt mit Allergenen wie Farb- und Lösungsmitteln zu tun hat, ist häufig einem höheren Asthma-Risiko ausgesetzt. Eine Berufs­unfähigkeit aufgrund einer schweren Asthma-Erkrankung kann die Folge sein. Um sich finanziell abzusichern, sollte Betroffene eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abschließen. Diese ist für Asthmatiker häufig jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen zugänglich. In der Regel fallen auch hier Risikozuschläge an. Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie hier:

Berufs­unfähigkeit­versicherung und Asthma

Asthma ist nicht gleich Asthma – Diese Unterschiede sollten Sie kennen

Rund 8 Millionen Menschen leiden in Deutschland unter Asthma. Vor allem Kinder sind betroffen. So leidet jedes 8. Kind unter 10 Jahren an der chronischen Erkrankung „Asthma Bronchiale“. Grundsätzlich unterscheiden Mediziner zwischen allergischem (extrinsisches) und nicht-allergischem (intrinsisches) Asthma, auch Mischformen können auftreten.

Allergisches Asthma

Allergisches Asthma wird durch Allergene ausgelöst und tritt häufig bereits in der Kindheit oder frühen Jungend auf und ist erblich bedingt. Bei dieser Asthmaform kommt es zu einer allergischen Reaktion auf einen äußeren Auslöser (Allergen). Die Atemwege antworten mit heftiger Abwehr auf eigentlich ungefährliche Stoffe wie Blütenpollen, Tierhaare oder andere Stoffe aus der Umwelt. Allergisches Asthma kann saisonal auftreten und ist abhängig vom jeweiligen Pollenflug.


Nicht-allergisches Asthma

Nicht-allergisches Asthma hingegen kann unterschiedliche Ursachen haben. Zwar handelt es sich nach wie vor um eine Abwehrreaktion des Körpers, jedoch kann bei nicht-allergischem Asthma keine Allergie nachgewiesen werden. Häufig tritt diese Form der Asthma-Erkrankung erst spät auf (ab 40 Jahren), typischerweise in Folge einer Virusinfektion der Atemwege. Auch berufsbedingter Kontakt mit Allergenen wie Farb- und Lösungsmitteln kann zu einer Asthma-Erkrankung führen.


Asthma-Diagnose entscheidend für Vertragsabschluss

Eine genaue Diagnose ist auch beim Abschluss einer privaten Kranken­versicherung von Bedeutung. Asthmatiker sollten vor Vertragsabschluss unbedingt eine klarer Diagnose nachweisen. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass die Angaben zum Gesundheitszustand falsch oder lückenhaft sind, können Versicherer Leistungen verweigern oder bereits erstattete Kosten zurückfordern.

Frühzeitig Warnsignale für Asthma erkennen

Bei den ersten Symptomen von Heuschnupfen sollte ein Arzt aufgesucht werden, denn häufig beginnt eine Asthmaerkrankung mit Heuschnupfen im Kindesalter. Wenn nicht rechtzeitig gehandelt wird, kann sich ein sogenannter „Etagenwechsel“ vollziehen, bei dem sich die allergischen Symptome von Nase und Augen in die Bronchien verlagern. Jeder dritte Heuschnupfen-Patient trägt Experten zufolge das Risiko in sich, an Asthma zu erkranken. Auch Kleinkinder mit allergischen Haut­erkrankungen haben ein um 50 Prozent erhöhtes Risiko, später an allergischem Asthma zu erkranken.

Fazit

Eine Asthma-Erkrankung muss kein Ausschlusskriterium für eine private Kranken­versicherung sein. Dennoch gelten für Betroffene erschwerte Bedingungen. Umso wichtiger ist es daher, dass sich Asthmatiker im Vorfeld intensiv mit der Thematik befassen. Dafür sollten Sie folgende Hinweise beachten:

  • Vor Vertragsabschluss sollten Sie unbedingt eine genaue Diagnose von ihrem behandelnden Arzt erhalten haben.
  • Falsche Angaben zum Gesundheitszustand können sich rächen, im schlimmsten Fall kann Ihnen die private Kranken­versicherung Leistungen verweigern.
  • Nehmen Sie Risikozuschläge in Kauf, bei Gesundung können diese verringert werden.
  • Lassen Sie sich nicht auf Leistungsausschlüsse ein, sonst müssen Sie allein für festgelegte Behandlungskosten aufkommen.

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