Beihilfe­ergänzungs­tarif für Beamte Lohnt sich der Beihilfeergänzungstarif der PKV für Beamte? (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Beihilfe­ergänzungs­tarif schließt die Lücken, die die Beihilfe und die private Kranken­versicherung (PKV) beim Krankenschutz von Beamten hinterlassen können, sodass Beamte die gleichen Erstattungen wie bei einer vollwertigen PKV erhalten.
  • Es handelt sich dabei um Tarife extra für Beamte und um Zusatz­versicherungen zur Beihilfe.
  • Die Kosten für einen Beihilfe­ergänzungs­tarif beginnen bereits ab 10 € im Monat.

Das erwartet Sie hier

Was kostet ein Beihilfe­ergänzungs­tarif, was sollte er leisten und wie Sie als Beamter davon profitieren können.

Inhalt dieser Seite
  1. Was ist ein Beihilfe­ergänzungs­tarif?
  2. Wozu dient der Beihilfe­ergänzungs­tarif?
  3. Leistungen des Beihilfe­ergänzungs­tarifs
  4. Was kosten Beihilfe­ergänzungs­tarife?
  5. So schließen Sie den optimalen Tarif ab

Kurzgefasst: Was ist der Beihilfe­ergänzungs­tarif der PKV?

Was leisten Beihilfe­ergänzungs­tarife?

Beamte decken Ihre Krankheits­kosten über die Beihilfe durch den Dienstherrn und eine Kranken­versicherung, welche den nicht vom Dienstherrn übernommenen Anteil der Leistungen trägt. Weil sich die Beihilfe an den Leistungen der gesetzlichen Kranken­versicherung orientiert, ist es öfter der Fall, dass die Beihilfe weniger leistet als die private Kranken­versicherung und entsprechend eine Lücke aufseiten der Beihilfe entsteht. Aus diesem Grund gibt es Beihilfe­ergänzungs­tarife: Diese schließen diese Lücke, wodurch Beamte eine vollwertige private Kranken­versicherung erhalten.


Beamte sparen bei ihrer Kranken­versicherung

Vorteil für Beamte: Gerade wegen der Beihilfe benötigen Sie prinzipiell keinen PKV-Volltarif. Die Restkosten­versicherung, auch Prozentualtarif oder Beamtentarif genannt, fällt daher deutlich günstiger aus. Es müssen schließlich nur die Restkosten der Beihilfe versichert werden.

Mehr zur privaten Kranken­versicherung für Beamte

Wozu dient der Beihilfe­ergänzungs­tarif?

Beihilfe und PKV bergen oft Leistungslücken

Beihilfe­ergänzungs­tarife können von Beamten abgeschlossen werden, um jene Krankheits­kosten abzusichern, die nicht vom Dienstherrn oder der eigenen PKV übernommen werden. Beihilfeberechtigte bekommen zwar von ihrem Dienstherren einen Teil der medizinischen Kosten durch die Beihilfe ersetzt, allerdings müssen sie einen Teil selbst zuzahlen. Diesen Teil können sie durch eine private Kranken­versicherung absichern. Durch die Beihilfe und einen ergänzend abgeschlossenen PKV-Tarif sollen alle Kosten abgedeckt werden – so die Theorie. Dies ist in der Realität jedoch oft nicht der Fall.

Die Beihilfe und der ergänzende PKV-Vertrag des Beamten haben oftmals nicht den gleichen Leistungsumfang. Dann muss der Beamte einen Teil der Gesundheitskosten letztlich doch selbst zahlen. Welche Kosten durch die Beihilfe übernommen werden, ist in der gesetzlichen Beihilfeverordnung geregelt. Dort ist auch nachzulesen, an welchen Stellen die Leistungslücken zu finden sind. Problematisch ist außerdem, dass diese Verordnung zukünftig noch verändert werden kann, das heißt, es können weitere Leistungen gestrichen werden.


Beihilfe­ergänzungs­tarif als Lösung

Man kann also nicht davon ausgehen, dass in jedem Fall 100 Prozent der Kosten durch Beihilfe und PKV ersetzt werden. Lücken treten unter anderem besonders oft in Bezug auf folgende Leistungsbereiche auf:

  • Heilpraktikerbehandlung
  • Brillen, Kontaktlinsen
  • Kuren
  • Zahnersatz
  • Reha

Die Leistungen der privaten Kranken­versicherungen unterscheidet sich zwischen den einzelnen Anbietern und Tarifen stark. Zudem sehen die Beihilfeverordnungen in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Regelungen vor. Daher bieten mittlerweile die meisten Kranken­versicherungen Beihilfe­ergänzungs­tarife an, die ebendiese Lücken, die von der Beihilfe gelassen werden, teilweise oder komplett schließen können.

Experten-Tipp: Wahlleistungen zur Beihilfe sinnvoll

„Insbesondere für Beamte ist der sogenannte Beihilfe­ergänzungs­tarif essenziell. Dieser schließt noch einmal die Lücke zwischen der Beihilfe und der privaten Kranken­versicherung.“

Foto von Robert Böhrk
Berater
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Achten Sie von Anfang an auf Ergänzungstarife

Der Anbieter des Beihilfe­ergänzungs­tarifs kann nicht frei gewählt werden. Achten Sie dabei schon bei der Entscheidung für einen Anbieter der privaten Kranken­versicherung auch auf die Beihilfe­ergänzungs­tarife, denn Sie können einen Beihilfe­ergänzungs­tarif nur beim gleichen Anbieter abschließen, bei dem Sie auch privat krankenversichert sind.

Leistungen des Beihilfe­ergänzungs­tarifs

Die Leistungen eines Beihilfe­ergänzungs­tarifs sind je nach Tarif unterschiedlich. Grundsätzlich sind Beihilfe­ergänzungs­tarife für Beamte vergleichbar mit privaten Krankenzusatz­versicherungen, die anderen Versicherten offen stehen. Die meisten Tarife bieten die Übernahme der Kosten für folgende Leistungen an:

  • Zahnbehandlungen
  • Kurtagegeld
  • Krankenhaustagegeld
  • Ambulante Aufwendungen
  • Auslandsreisekranken­versicherung
  • Wahlleistungen wie Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung

Beispiel: So teilen sich Beihilfe, Ergänzungstarif und PKV die Behandlungskosten

Sie benötigen Zahnersatz und suchen einen Zahnarzt auf. Dieser rechnet seine Leistungen mit dem 3,5-fachen Satz der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) ab. Sie erhalten zwei Inlays und zwei Goldkronen. Die Kosten belaufen sich auf 3.600 Euro. Sie erhalten als alleinstehender Beamter 50 Prozent Beihilfe, sind privat versichert und haben zusätzlich einen Beihilfe­ergänzungs­tarif abgeschlossen, der Zahnersatz einschließt.

Gesamtkosten der Behandlung3.600 €
Kostenübernahme durch Beihilfe (theoretisch 50 %,
jedoch gibt es laut Beihilfeverordnung Kürzungen im Bereich Zahnersatz,
so erstattet die Beihilfe hier nur 40 %)
1.440 €
Kostenübernahme PKV (80 %)1.152 €
Beihilfe­ergänzungs­tarif288 €
Ihr Eigenanteil0 €

Ohne Beihilfe­ergänzungs­tarif hätten Sie einen Eigenanteil von 288 Euro gehabt.

Was kostet ein Beihilfe­ergänzungs­tarif?

Da der Beihilfe­ergänzungs­tarif lediglich die Krankheits­kosten versichert, die nach Beihilfe und PKV noch übrig bleiben, sind die Kosten für den Beamten überschaubar. So betragen die Kosten für einen Beihilfe­ergänzungs­tarif für einen 35-jährigen Beamten für den Bereich Einzelzimmer und Chefarztbehandlung zwischen 10 und 20 Euro im Monat. Beachten Sie, dass diese Kosten zu den Kosten für die PKV für Beamte hinzukommen.

Kosten PKV-Voll­versicherung211 €
Kosten Beihilfe­ergänzungs­tarif 15 €
Gesamtkosten226 €

Die genauen Kosten des Beihilfe­ergänzungs­tarifs sind jedoch von mehreren Faktoren abhängig, beispielsweise von:

  • Alter bei Versicherungsbeginn
  • Vor­erkrankungen
  • konkreten Leistungen, die abgedeckt werden
  • konkrete Beihilfeverordnung

Die Kosten steigen stark an, wenn der Tarif von einem älteren Versicherungsnehmer abgeschlossen wird. Mit 55 Jahren zahlt man zwischen 30 und 50 Prozent mehr für einen Beihilfe­ergänzungs­tarif als mit 35.

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So schließen Sie den optimalen Beihilfe­ergänzungs­tarif ab

Weil die Beihilfe­ergänzungs­tarife weder inhaltlich noch preislich gleich sind, sollte man vor dem Abschluss genau vergleichen, welche Tarife das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bieten und ob der Leitungsumfang zu den individuellen Bedürfnissen und den Leistungslücken der Beihilfe und des PKV-Vertrags passt.

Den eigenen Bedarf prüfen

Zunächst sollte sich der Versicherte einen Überblick darüber verschaffen, welche Leistungen bzw. Leistungslücken die Beihilfe und der persönliche PKV-Vertrag aufweisen. Dazu muss die Beihilfeverordnung des entsprechenden Bundeslandes und das Bedingungswerk des persönlichen PKV-Vertrags überprüft werden. Wenn es in bestimmten Bereichen Lücken gibt, dann sollte hier der Ergänzungstarif greifen.

Nutzen Sie die Hilfe von unseren Experten

Wer sich in diesem Bereich unsicher fühlt, oder wem dies schlicht zu viel Aufwand ist, der kann sich von einem unserer kompetenten Experten unterstützen lassen. Diese überprüfen, welche Lücken bestehen und suchen diejenigen Tarife heraus, die in Bezug auf das Preis-Leistungs-Angebot am besten zu dem Versicherten passen.


Beihilfe­ergänzungs­tarife im Test

Unabhängige Testberichte können Ihnen als erste Orientierung bei der Wahl passender Angebote dienen. Im Juli 2016 hat Stiftung Warentest letztmals Beihilfe­ergänzungs­tarife für Beamte auf ihr Preis-Leistungs-Verhältnis hin überprüft. Getestet wurden dabei 53 Tarife, Modellkunde war ein 35-jähriger Beamter. Die Experten zeigten auf, welche Zuschüsse durch die Ergänzungstarife erwartet werden können und ob sich dementsprechend der Abschluss eines solchen Vertrags lohnt. Den kompletten Report finden Sie hier. Falls Sie sich für allgemeine Testberichte zu Tarifen der privaten Kranken­versicherung interessieren, haben wir die aktuellsten Testberichte hier für Sie zusammengefasst:

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