Medizinisches Cannabis in der privaten Kranken­versicherung

Das Wichtigste in Kürze

  • Unter Berücksichtigung bestimmter Voraussetzungen übernimmt die private Kranken­versicherung die Kosten für eine Behandlung mit medizinischem Cannabis.
  • Grundsätzlich können alle praktizierenden Ärzte medizinisches Cannabis verschreiben, mit Ausnahme von Zahn- und Tierärzten.
  • Die Verschreibung von cannabishaltigen Fertigarzneimitteln, Blüten und Extrakten ist im Betäubungsmittelgesetz geregelt.

Das erwartet Sie hier

Ob und unter welchen Bedingungen die private Kranken­versicherung die Kosten für medizinisches Cannabis übernimmt und wie die rechtliche Lage derzeit aussieht.

Inhalt dieser Seite
  1. PKV Kostenerstattung für medizinisches Cannabis
  2. Cannabinoide als Medikament
  3. Medizinisches Cannabis: Die rechtliche Lage
  4. Fazit

Zahlt die PKV die Kosten für medizinisches Cannabis?

Die gesetzlichen Krankenkassen stehen in der Kritik, weil sie nur bei rund 60 Prozent aller Antragsstellungen die Kosten für medizinisches Cannabis übernehmen. Sie begründen das mit dem Argument, dass die seit März 2017 verfügbare Kassenleistung häufig ohne ausreichende Indikation ausgenutzt werde. Die gesetzliche Kranken­versicherung hat durch den sogenannten Genehmigungsvorbehalt das Recht, diese Therapien abzulehnen.

In der privaten Kranken­versicherung existiert hingegen kein derartiger Genehmigungsvorbehalt für medizinische Cannabisprodukte. Das führt dazu, dass die private Kranken­versicherung die Therapie häufig übernimmt. Dennoch kann es auch hier zu Ablehnungen kommen.

Leistungen der privaten Kranken­versicherung

Voraussetzung für eine Kostenübernahme durch die private Kranken­versicherung

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein, damit ein privat Versicherter mit der Kostenübernahme für Cannabis-Arzneien rechnen kann:

  • Der behandelnde Arzt bewertet die Therapie als medizinisch notwendig.
  • Die Therapie geht mit den strengen Regeln der evidenzbasierten Medizin und den Vorgaben des Betäubungsmittelgesetzes einher.
  • Der Patient verfügt über ein Rezept und bezieht das Arzneimittel ausschließlich über eine Apotheke.

Bevor Sie medizinisches Cannabis auf Rezept kaufen, sollten Sie Ihren Therapiebedarf mit Ihrer Krankenkasse besprechen und sich absichern, dass die Kosten übernommen werden.

Kosten einer Behandlung mit medizinischem Cannabis

Je nachdem, ob Sie Fertigarzneimittel oder Pflanzenteile nutzen möchten, können die Kosten für die Therapie erheblich schwanken. Der Bedarf an Fertigarzneimitteln liegt pro Monat zwischen 20 und 2.000 Euro, je nach Menge und Art sogar darüber. Cannabisblüten sind noch teurer, da hier nach Gramm abgerechnet wird. Die Kosten belaufen sich auf Beträge ab mehreren hundert Euro monatlich. Bei hohem Bedarf und teuren Sorten steigen die Kosten auf mehrere tausend Euro pro Monat an. Die Kosten sind teilweise so hoch, dass es deutlich günstigere Alternativen zur Behandlung gibt.

Wie Sie Ihre Arztkosten ganz einfach zurückerstattet bekommen, haben wir hier für Sie zusammengefasst:

Private Kranken­versicherung – Rechnung einreichen

Cannabinoide als Medikament

Cannabis wird eine Reihe an positiven Eigenschaften zu geschrieben. So zeigten Studien, dass Cannabis u.a. eine schmerzlindernde sowie ­entzündungshemmende Wirkung haben kann. Zudem soll Cannabis den Appetit fördern, weshalb es bei Appetitlosigkeit im Zuge einer Chemotherapie verschrieben werden kann. Der therapeutische Nutzen der Cannabispflanze ist jedoch klar von dem Konsum als Droge zu trennen.

Neben Cannabisblüten und -extrakten in pharmazeutischer Qualität, verschreiben Ärzte rezeptpflichtige Fertigarzneimittel mit Cannabinoiden. Zu den bekanntesten Medikamenten gehören Pharmazeutika mit den Wirkstoffen Sativex, Canemes, Dronabinol und Nabilon. Cannabishaltige Arzneimittel können bei unterschiedlichen Symptomen zum Einsatz kommen und sollen u.a. bei den folgenden Krankheiten Abhilfe schaffen können:

  • Angststörungen
  • Aufmerksamkeitsdefizit-, Hyperaktivitätsstörung (ADHS)
  • Tourette-Syndrom
  • Übelkeit und Erbrechen nach Chemotherapie
  • Schlafstörungen-, Hyperaktivitätsstörung (ADHS)
  • Starke oder chronische Schmerzen
  • Spastizität bei Multipler Sklerose und Paraplegie
  • Epilepsie
  • Appetitsteigerung bei HIV und AIDS

Wie wirksam sind Cannabis-Medikamente?

Die medizinische Verwendung von Cannabis war in Deutschland lange umstritten. Daher ist die Studienlage hierzulande noch sehr dürftig. Die meisten wissenschaftlichen Arbeiten stammen aus dem englischsprachigen Raum. Diese legen jedoch die positive Wirkung von Cannabis nahe. Während die Wirksamkeit von Cannabis bei Appetitlosigkeit bereits belegt werden kann, bedarf es in anderen Bereichen noch weiterer Forschung. Einige Krankenkassen zeigen sich daher zögerlich bei der Genehmigung und Erstattung von cannabishaltigen Medikamenten.

Informationen zur Herstellung und Verschreibung von medizinischem Cannabis

lesen

Hauptwirkstoff von medizinischem Cannabis sind die darin enthaltenen Cannabinoide (am bekanntesten hier THC und CBD). Die Präparate gibt es als Fertigarzneimittel oder per Rezeptierung in der Apotheke. Über Indikation und Dosierung und natürlich der Wahl des Cannabis-Produktes sollte vorher immer mit dem Arzt gesprochen werden. Weitere Informationen dazu und unter anderem zu der Frage des Abhängigkeitsrisikos hat die Bayerische Akademie für Suchtfragen zusammengetragen:

Medizinisches Cannabis: Informationen des BAS e.V.

Wann gilt eine Cannabis-Therapie als medizinisch notwendig?

Eine Behandlung mit medizinischem Cannabis ist immer nur eine Option unter vielen. Die Krankheiten und Leiden, die die Betroffenen mit dem Produkt lindern wollen, können oft auch auf anderem Weg behandelt werden. Cannabis gilt wegen seiner Risiken nie als erste Wahl als Behandlungsmöglichkeit für Ärzte. Erst wenn die Alternativen nicht die erwünschte Wirkung zeigen oder der behandelnde Arzt den Einsatz für sinnvoll hält, haben Patienten die Möglichkeit von medizinischem Cannabis auf Rezept. Das Verschreiben dieser Medizinprodukte muss aber stets gut begründet sein.

Ratgeber: Ab wann gelten Behandlungen als medizinisch notwendig?

Gesetz zur Legalisierung von medizinischem Cannabis

Cannabis wurde in Deutschland lange nicht als Medizin anerkannt. Erst in den vergangenen Jahren hat sich die Bundesrepublik der Nutzung von medizinischem Cannabis schrittweise geöffnet. So durfte Cannabis 2009 erstmals für medizinische Zwecke in Ausnahmefällen aus den Niederlanden bezogen werden. 2011 schuf die Bundesregierung daraufhin die betäubungs­mittel­rechtlichen Voraussetzungen für die Zulassungs- und Ver­schrei­bungsfähigkeit cannabishaltiger Fertigarzneimittel.

Mit Hilfe einer Ausnahmegenehmigung seitens der Bundesopiumstelle, war die medizinische Verwendung von Cannabis fortan gestattet. Seit März 2017 ist eine Ausnahmegenehmigung nicht mehr nötig. Cannabishaltige Fertigarzneimittel, Blüten und Hanfextrakte (z.B. CBD Öl) dürfen im Rahmen medizinischer Notwendigkeit legal bezogen werden. Die Kosten werden, bei einer ärztlichen Verschreibung, seither teilweise von den Krankenkassen übernommen.

Außerhalb des medizinischen Anwendungsbereichs ist der Anbau, die Herstellung sowie der Handel inklusive der Ein- und Ausfuhr von Cannabis illegal. Auch die Veräußerung, der Erwerb und der Besitz von Cannabis ist in Deutschland verboten. Patienten, die über ein ärztliches Rezept verfügen, dürfen Cannabis-Medikamente nur in der Apotheke käuflich erwerben.

Fazit

Versicherte in der privaten Kranken­versicherung haben gute Chancen, dass Ihre Kosten für eine medizinische Behandlung mit Cannabis übernommen werden. Denn im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse gibt es in der PKV keine Genehmigungsvorbehalte.

Grundvoraussetzung für eine Kostenübernahme ist die medizinische Notwendigkeit einer Cannabis-Therapie sowie die Erfüllung der grundsätzlichen Voraussetzungen. Verstärkte Anwendung findet medizinisches Cannabis mittlerweile im Zuge einer Schmerztherapie sowie zur Steigerung des Appetits in Folge einer Chemotherapie. Der therapeutische Nutzen der Cannabispflanze ist jedoch klar von dem Konsum als Droge zu trennen.

Kostenfreier Tarifvergleich zur privaten Kranken­versicherung

Ihr kostenfreies Angebot wird passgenau von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten für Sie erstellt.

Haben Sie alles gefunden?

Schnelle Frage, Kritik oder Feedback?

Wir können Sie zwar nicht explizit zum Thema beraten, sind jedoch offen für Verbesserungsvorschläge oder Anmerkungen, die Sie zu diesem Artikel haben. Schreiben Sie uns gern eine E‑Mail:

Erfahrungen & Bewertungen zu transparent-beraten.de GmbH