Was ist die Bürger­versicherung?

Das Wichtigste in Kürze

  • Unter dem Konzept der Bürger­versicherung versteht man ein einheitliches Versicherungssystem für alle Bürger.
  • Das duale Kranken­versicherungssystem von GKV und PKV würde damit abgeschafft werden.
  • Ziel ist einen gerechteren Zugang zu Gesundheitsleistungen zu schaffen und eine solidarischere Finanzierung zu ermöglichen. Dazu existieren verschiedene Modelle bei den verschiedenen Parteien.

Das erwartet Sie hier

Wie könnte eine einheitliche Kranken­versicherung aussehen und ist mit ihrer baldigen Einführung zu rechnen?

Inhalt dieser Seite
  1. Aktueller Stand: Wann kommt die Bürger­­versicherung?
  2. Was ist eine Bürger­­versicherung?
  3. Vor und Nachteile der Bürger­­versicherung
  4. Steht die PKV vor dem Aus?
  5. Fazit

Aktueller Stand: Wann kommt die Bürger­versicherung?

Das Konzept der Bürger­versicherung ist schon seit längerem im Gespräch. Die etablierten Parteien beziehen dazu jedoch unterschiedliche Positionen. Eine zeitnahe Umsetzung ist daher nicht in Sicht. Denn auch mit der 2021 gewählten Ampel-Koalition hat die Bürger­versicherung es nicht in den Koalitionsvertrag geschafft. SPD und Grüne hatten diese zwar in ihrem Wahlprogramm gefordert, die FDP ist jedoch strikt dagegen.

Erstmals in die öffentliche Diskussion gebracht, wurde die Bürger­versicherung 2002 von der rot-grünen Bundesregierung. In der sogenannten „Kommission für Nachhaltigkeit in der Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme“, später bekannt als Rürup-Kommission, wurden erste Ideen zur Bürger­versicherung konkretisiert. Mit dabei unter anderem der Gesundheitsökonom, Mediziner und aktuelle Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Kerngedanke ist die Verwirklichung und Stärkung des Solidaritäts- und Gerechtigkeitsgedankens im Sinne eines einheitlichen einkommensbasierten Kranken­versicherungssystems.

Uneinigkeit zwischen den Parteien

Unterstützung erhält die SPD von der Linken und den Grünen, die sich ebenfalls für eine Bürger­versicherung aussprechen – jedoch eigene Ansätze bei der Ausgestaltung verfolgen. Die FDP sowie die CDU/CSU lehnen die Idee einer Bürger­versicherung nach wie vor ab. Sie wollen am bisherigen dualen Konzept festhalten und befürchten, im Falle eines einheitlichen Krankenkassensystems, schlechtere Versorgungsleistungen für die Versicherten.

Erste Schritte in Richtung Bürger­versicherung bereits gemacht

Erste Schritte in Richtung eines einheitlicheren Kranken­versicherungssystem sind zumindest in Teilen der Bundesrepublik bereits erkennbar. So bezuschusst das Land Berlin seit 2020 Beamte mit einer pauschalen Beihilfe zur gesetzlichen Kranken­versicherung. Zuvor war dies nur in der privaten Kranken­versicherung möglich. Erstmals durchgesetzt wurde die Beihilfe für freiwillig gesetzlich versicherte Beamte in Hamburg. Man spricht daher auch vom „Hamburger Modell“. Eine Gesetzesanpassung ist in weiteren Bundesländern geplant:

Aktueller StandBundesland
EingeführtHamburg, Berlin, Bremen, Brandenburg, Thüringen
In PlanungNiedersachsen, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen

Gesetzliche Kranken­versicherung für Beamte

Was ist eine Bürger­versicherung?

Unter dem Konzept der Bürger­versicherung versteht man ein einheitliches Versicherungssystem für alle Bürger. Die bisherige Aufteilung in gesetzliche Krankenkasse und private Kranken­versicherung würde damit wegfallen. Im Sinne der Bürger­versicherung würden alle Bundesbürger zu gleichen Bedingungen versichert werden. Neben den Einkünften aus abhängiger Arbeit würden im Zuge einer Bürger­versicherung auch andere Einkunftsarten bei der Beitragsbemessung berücksichtigt werden.

Unter den politischen Parteien befürworten die SPD, das Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke die Idee einer Bürger­versicherung. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sowie zahlreiche Sozialverbände machen sich für das Konzept eines einheitlichen Versicherungssystems stark. Wie das genau aussehen soll, ist nicht klar. Jedoch gibt es verschiedene Modellansätze für eine Bürger­versicherung.


Bürger­versicherung – Welche Modelle gibt es?

Für die Ausgestaltung der Bürger­versicherung liegen verschiedene Modellvarianten vor. Vorschläge kommen vor allem von der SPD, der Linken und den Grünen. Uneinigkeit herrscht vor allem in Hinblick auf die folgenden Fragen:

  • Welche Einkunftsarten werden bei der Berechnung der Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt?
  • Wo soll die Beitragsbemessungsgrenze liegen?
  • Bleibt die PKV bestehen? Welche Übergangslösungen gibt es für Privatversicherte?
  • Wie wird die Finanzierungslast aufgeteilt?
  • In welchem Umfang werden Zuzahlungen geleistet?
Die Kernpunkte der einzelnen Parteivorschläge zur Bürger­versicherung:
MerkmalAusgestaltung bei Bündnis 90/Die GrünenAusgestaltung bei Die LinkeAusgestaltung der SPD
Beitragsbemessungs­grundlage (Finanzierung)alle Einkunftsarten sowie Kapitaleinkünfte (z.B. Vermögenseinkommen, Gewinne und Mieteinkünfte)gesamtes Einkommen und alle Kapitaleinkünfte (z.B. Kapital-, Miet- und Pachterträge)Gesamtes Einkommen und alle Kapitaleinkünfte (z.B. Kapital-, Miet- und Pachterträge)
Höhe der Beitragsbemessungs­grenzekeine konkreten Angaben, die derzeitige Grenze soll jedoch angehoben werden

ggf. Einführung von Freigrenzen für zusätzliche Einkommensarten
Soll „perspektivisch“ abgeschafft werden

Beitragsbefreiung für Kapitalerträge und Zinsen bis zum
Sparerpauschalbetrag
Beitragsbemessungsgrenze wird beibehalten und nach dem bisherigen Verfahren fortentwickelt
PKV-Übergangslösungengrundsätzlich bieten gesetzliche Krankenkassen und
private Kranken­versicherungsunternehmen eine Bürger­versicherung zu einheitlichen Bedingungen an

Privatversicherte haben die Möglichkeit in die GKV zu wechseln

zusätzliche Leistungsansprüche und deren
Gewährleistung bleiben über Zusatz­versicherungen erhalten
PKV-Voll­versicherung wird abgeschafft

PKV wird auf Zusatz­versicherungen beschränkt

keine Übergangslösung
bisher Privatversicherte können wählen, ob sie in die Bürger­versicherung wechseln möchten

Bürger­versicherung mit beihilfefähigem Tarif für Beamte
Aufteilung der Finanzierungslastparitätische Finanzierung (Arbeitgeber und Versicherte zahlen den Versicherungsbetrag zu gleichen Teilen)

Abschaffung des Zusatzbeitrags

Einführung kostendeckender Beitragssätze
paritätische Finanzierung (Arbeitgeber und Versicherte zahlen den Versicherungsbetrag zu gleichen Teilen)

Abschaffung von Sonder- und Zusatzbeiträgen

Beihilfe für Beamte soll durch paritätische Beteiligung des Dienstherrn ersetzt werden
paritätische Finanzierung (Arbeitgeber und Versicherte zahlen den Versicherungsbetrag zu gleichen Teilen)

Zusatzbeitrag wird abgeschafft

Beitragsentlastungen für Selbstständige mit geringem Einkommen
Zuzahlungensollen abgeschafft werdenkeine Zuzahlungen sowie Rücknahme von PraxisgebührenMenschen mit chronischen Erkrankungen sollen von Zuzahlungen entlastet werden
Quellen: Wahlprogramm Bündnis 90/Die Grünen (2017); Wahlprogramm Die Linke (2017); Wahlprogramm der SPD (2017)

Kritik am bisherigen Versicherungssystem

Das duale Versicherungssystem in Deutschland steht schon seit längerem in der Kritik – Einige sprechen bereits von einer Zwei-Klassen-Medizin. So können sich hauptsächlich Gutverdiener privat versichern lassen und damit ein breiteres Spektrum an Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen. Geringverdiener hingegen haben nur selten Zugang zur privaten Kranken­versicherung.

Ein Solidarausgleich zur Verbesserung der allgemeinen Versorgungsleistung ist daher in Augen der Kritikern dringend notwendig. So mahnt der Gesundheitsexperte Stefan Etgeton an: „Der durchschnittliche GKV-Versicherte zahlt jedes Jahr mehr als nötig, damit sich Gutverdiener, Beamte und Selbstständige dem Solidarausgleich entziehen können (Quelle).

Vor- und Nachteile der Bürger­versicherung

Die Diskussion um eine Neugestaltung des Kranken­versicherungssystems hält bereits seit Jahren an. Befürworter und Gegner einer Bürger­versicherung stehen sich dabei teilweise verhärtet gegenüber. Für einen besseren Überblick haben wir die Vor- und Nachteile der Bürger­versicherung einmal für Sie zusammengefasst (Quelle):

Vorteile der Bürger­versicherung:

  • Gleiches Leistungsniveau für Alle:
    Versicherte hätten fortan den gleichen Zugang zu Gesundheitsleistungen. Versorgungsunterschiede zwischen GKV und PKV würden mit einer Bürger­versicherung wegfallen.
  • Mehr Ärzte in ländlichen Regionen: Für Ärzte lohnt sich die Behandlung von Privatpatienten häufig mehr. Diese leben jedoch hauptsächlich in Städten, weshalb es in ländlichen Regionen an Ärzten mangelt. Mit einer einheitlichen Honorarverordnung hätten Ärzte neue Anreize sich auf dem Land niederzulassen.
  • Vereinfachter Zugang zur Familien­versicherung:
    Familienmitglieder können in der GKV über den Ehepartner oder die Eltern kostenlos mitversichert werden. Im Rahmen einer Bürger­versicherung würde diese Regelung bestehen bleiben, wovon Privatversicherte mit Kindern profitieren würden.
  • Beiträge abhängig vom Einkommen:
    Die Beiträge für die Bürger­versicherung sollen anhand des Einkommens berechnet werden, was zu Entlastungen für Geringverdiener führen würde.
  • Arbeitgeber zahlen geringere Lohnnebenkosten:
    Durch die steigende Anzahl an Versicherten würden die Beitragssätze sinken. Die Lohnnebenkosten für Arbeitgeber würden sich dadurch deutlich reduzieren.

Nachteile der Bürger­versicherung:

  • Abnehmendes Versorgungsniveau:
    Kritiker der Bürger­versicherung befürchten eine allgemeine Verschlechterung der Versorgungsleistungen und eine verstärkte Inanspruchnahme von Zusatz­versicherungen, was erneut zu einer Zwei-Klassen-Medizin führen könnte. Als Beispiel nennen Kritiker das Gesundheitssystem in Ländern wie Frankreich, Spanien oder den Niederlanden.
  • Höhere Beiträge aufgrund demographischer Veränderungen:
    Grundlage der Bürger­versicherung wäre das Umlageverfahren. Damit finanzieren die Erwerbstätigen von heute die Versorgung der älteren Generation. Durch die immer älter werdende Bevölkerung, schrumpft die Anzahl an Beitragszahler, sodass die Beiträge zukünftig steigen müssen, um die Versorgungskosten älterer Menschen decken zu können.
  • Keine Innovation:
    Gegner der Bürger­versicherung sehen im Wettbewerb zwischen GKV und PKV den Motor medizinischer Innovation. Sie fürchten einen Stillstand bei der innovativen Weiterentwicklung des deutschen Gesundheitssystems.
  • Höhere Kosten für Arbeitgeber:
    Befürworter der Bürger­versicherung fordern eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze. In diesem Fall müssen Arbeitgeber mit höheren Lohnnebenkosten für Gutverdiener rechnen.
  • Gefährdung von Arbeitsplätzen:
    Fällt die private Kranken­versicherung weg, befürchten Kritiker den Verlust von unzähligen Arbeitsplätzen. Derzeit sind weit mehr als 65.000 Menschen für die PKV tätig.

Bürger­versicherung vs. Kopfpauschale – Wo liegt der Unterschied?

Unter der „Kopfpauschale“ versteht man ein alternatives Konzept zur Finanzierung der gesetzlichen Kranken­versicherung. Ähnlich wie bei den privaten Kranken­versicherungen, können die gesetzlichen Kassen dabei selbst bestimmen, wie viel sie von ihren Mitgliedern verlangen. Jeder Beitragszahler würde damit den gleichen Krankenkassenbeitrag zahlen, unabhängig vom jeweiligen Einkommen. Um Geringverdiener zu entlasten, sieht das Konzept steuerfinanzierte staatliche Zuschüsse vor. Die Bürger­versicherung hingegen basiert auf einkommensabhängigen Beiträge und bildet das theoretische Pendant zur Kopfpauschale.

Steht die private Kranken­versicherung vor dem Aus?

Im Zuge der Diskussion um die Bürger­versicherung steht auch die Frage nach der Zukunft der privaten Kranken­versicherung immer wieder im Raum. Ginge es nach der SPD, den Grünen und der Linken würde die private Kranken­versicherung im Rahmen der Bürger­versicherung abgeschafft werden. Sie wäre lediglich nur noch für den Bereich der Zusatz­versicherungen zuständig.

In der Kritik steht die private Kranken­versicherung unter anderem aufgrund der stetig steigenden Beiträge. So ist die PKV vor allem im Alter häufig zu teuer. Befürworter der Bürger­versicherung halten die private Kranken­versicherung zudem für unsolidarisch und überholt. Eine gänzliche Abschaffung der PKV ist derzeit jedoch nicht in Sicht.

Bertelsmann Stiftung kritisiert PKV

In einer 2020 veröffentlichten Studie spricht sich die Bertelsmann Stiftung für eine Bürger­versicherung aus und kritisiert die privaten Kranken­versicherung scharf. Demnach würde die gesetzliche Kranken­versicherung jährlich ein finanzielles Plus in Höhe von rund neun Milliarden Euro erzielen, wenn alle Bundesbürger einheitlich versichert wären. Der Beitragssatz könnte damit je nach Szenario um 0,6 bis 0,2 Prozentpunkte sinken. Eine Entwicklung, die vor allem Geringverdiener entlasten würde.

So zeigt die Studie auch, dass Privatversicherte im Durchschnitt 56 Prozent mehr verdienen als gesetzlich Versicherte, sich aktuell aber dem geforderten Solidarausgleich entziehen können. Ein einheitliches Kranken­versicherungssystem würde dem entgegenwirken. So betont Brigitte Mohn, Vorstand der Bertelsmann Stiftung: „Nur wenn sich alle Versicherten unabhängig vom Einkommen zusammentun, um die Risiken zwischen Gesunden und Kranken auszugleichen, kann eine tragfähige Solidar­gemeinschaft entstehen.“ (Quelle).

Wer profitiert von der privaten Kranken­versicherung?

Trotz Kritik kann sich die private Kranken­versicherung für einige Berufsgruppen lohnen. Wer dabei besonders von den Bedingungen der PKV profitiert, haben wir einmal für Sie zusammengefasst:

Beamte

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Wer als Staatsdiener Beihilfe von seinem Dienstherrn bezieht, bekommt von diesem einen 50 prozentigen Zuschuss zu den Beiträgen für die private Krankenkasse. Würden Beamte jedoch freiwillig in der GKV bleiben, entfiele dieser Zuschuss und die Beiträge müssten zu 100 Prozent aus eigener Tasche finanziert werden. Nachzulesen gibt es diese Regelung in § 257 des Sozialgesetzbuches V. Durch den üppigen Zuschuss zu den Krankheits­kosten lohnt es sich für Beamte de facto immer, eine private Kranken­versicherung abzuschließen.

Private Kranken­versicherung für Beamte

Studenten

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Für Studenten gibt es in der PKV passend zugeschnittene Studententarife. Vor allem Studenten, deren Eltern Beamte sind, können hierbei stark profitieren, denn sie erhalten eine 80 prozentige Beihilfe vom Dienstherrn ihrer Eltern. Die Entscheidung für die private Kranken­versicherung für Studenten ist verbindlich für die Dauer des Studiums. Anschließend können die frischgebackenen Akademiker wieder in die gesetzliche Kranken­versicherung wechseln, wenn sie es wollen oder eine Notwendigkeit besteht. Es lohnt sich, die Studententarife zu vergleichen.

Private Kranken­versicherung für Studenten

Junge, alleinstehende Gutverdiener

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Die private Kranken­versicherung lohnt sich allgemein für junge und gesunde Leute unter 40, deren Familienplanung keine Kinder vorsieht und die bereits ein Vermögen angesammelt haben und sehr gut verdienen. Die Beiträge der in der PKV richten sich nach dem Gesundheitszustand des Versicherten. Deshalb gilt: Je früher und gesünder in die PKV gewechselt wird, desto niedriger sind die Beiträge. Im Umkehrschluss können die Beträge im Alter jedoch, je nach Gesundheitszustand, stark steigen. Deshalb ist ein großes Vermögen in Verbindung mit einem risikoarmen Beruf für einen Eintritt in die PKV mehr als empfehlenswert.

Vor- und Nachteile der privaten Kranken­versicherung

Fazit

Bisher handelt es sich bei der Bürger­versicherung noch um eine Idee. Zwar gibt es bereits Konzeptvorschläge von Seiten der SPD, der Linken und den Grünen, eine zeitnahe Umsetzung ist jedoch nicht in Sicht. Erste Aufweichungen zwischen der GKV und PKV sind mit dem „Hamburger Modell“ jedoch bereits erkennbar. Kernziele der Bürger­versicherung sind:

  • Schaffung eines einheitlichen Krankenkassensystems
  • Finanzierung im Sinne des Solidaritätsgedankens abhängig von Einkommen.
  • Gleichberechtigter Zugang zu Gesundheitsleistungen

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Katharina Burnus
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