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Zwei private Kranken­versicherungen gleichzeitig – geht das?

Foto von Nina Bruckmann
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Grundsätzlich ist eine Doppel­versicherung in der privaten Kranken­versicherung möglich.
  • Ein doppelter Versicherungsschutz bedeutet jedoch nicht mehr Leistungen, sondern häufig nur höhere Kosten.
  • Nach dem Versicherungs­vertrags­gesetz § 8 ist es möglich, einen Versicherungsvertrag aufzulösen, um eine Doppel­versicherung zu vermeiden.

Das erwartet Sie hier

Ob es möglich ist, zwei private Kranken­versicherungen gleichzeitig abzuschließen, welche Gründe es für eine Doppel­versicherung geben kann und ob es sinnvoll ist, sich mehrfach krankenversichern zu lassen.

Inhalt dieser Seite
  1. Doppel­­versicherung in der PKV: Ist das möglich?
  2. Zwei PKV Verträge: So kann es dazu kommen
  3. Die Lösung: Widerrufsrecht nutzen
  4. Fazit

Doppel­versicherung in der PKV: Ist das möglich?

Wer auf einen umfangreichen Versicherungsschutz Wert legt, hat sich sicher schon einmal gefragt, ob es möglich ist, zwei private Kranken­versicherungen gleichzeitig zu haben, um doppelte Leistungen zu beziehen.

Grundsätzlich ist es zwar möglich, zwei private Kranken­versicherungen gleichzeitig zu haben, wirkliche Vorteile hat dies jedoch nicht. Der Versicherte muss zweimal Beiträge zahlen, darf Leistungen jedoch jeweils nur bei einer Versicherung einfordern. Laut Versicherungs­vertrags­gesetz § 200 Bereicherungsverbot darf “die Gesamterstattung die Gesamtaufwendungen nicht übersteigen”, wenn der Versicherte einen Anspruch gegenüber mehreren Versicherungen hat.

Wie kann es dazu kommen, dass man zwei Kranken­versicherungen hat?

Es kommt immer wieder vor, dass Versicherte zwei identische Versicherungen bei unterschiedlichen Unternehmen haben. Häufig kommt es zu Mehrfach­versicherungen, wenn sich die Lebenssituation der Versicherten ändert. Wenn ein Paar zusammenzieht oder heiratet, benötigen sie beispielsweise nur noch eine Hausrat­versicherung und auch nur eine Haftpflicht. Bei privaten Kranken­versicherungen ist dies jedoch nicht der Fall, da es in der PKV keine Familien­versicherung gibt. Doch auch auch durch andere Umstände kann es passieren, dass ein Versicherter plötzlich doppelt abgesichert ist.

Gründe für eine Doppel­versicherung

1. Kündigungsfrist nicht beachtet

Bei einem Wechsel der Kranken­versicherung gelten bestimmte Kündigungsfristen. Schließt der Versicherte einen Vertrag bei einem anderen Anbieter ab, dessen Laufzeit beginnt, bevor die Kündigungsfrist des alten Vertrages abgelaufen ist, kommt es zur Doppelabsicherung und der Versicherte hat zwei private Kranken­versicherungen.

In diesem Fall bestehen die zwei Verträge nur vorübergehend und der Zeitrahmen ist überschaubar. Da es jedoch weder gewünscht noch sinnvoll ist, zweimal Beiträge zu zahlen, sollte sich der Versicherte an seinen neuen Versicherer wenden und darum bitten den Versicherungsbeginn anzupassen.


2. Falsche Beratung

Versicherungsberater sprechen manchmal davon, sogenannte Probeanträge zu stellen. So einen Antrag gibt es jedoch im Grunde nicht. Bei einem solchen Vorgehen wird lediglich handschriftlich das Wort „Probevertrag“ auf dem Antrag vermerkt. Übersieht der Sachbearbeiter diesen Vermerk, kann es durchaus passieren, dass dieser Antrag ohne weitere Fragen angenommen wird. Ist dies der Fall, kommt ein rechtlich bindender Vertrag zustande. Stellt sich nun heraus, dass die alte Kranken­versicherung gar nicht gekündigt werden kann bzw. die Kündigung schlichtweg vergessen wurde, ist der Betroffene mehrfach versichert und muss doppelt Beiträge zahlen.

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Doppel­versicherung auflösen – Widerrufsrecht nutzen

Kommt es durch einen Fehler dazu, dass zwei private Kranken­versicherungs-Verträge bestehen, sollten Betroffene schnell reagieren, dann kann man das Problem in der Regel ohne finanziellen Schaden beheben. Das Versicherungs­vertrags­gesetz enthält eindeutige Regelungen zum Widerrufsrecht des Versicherten.


Versicherungs­vertrags­gesetz – § 8 Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers

(1) Der Versicherungsnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Der Widerruf ist in Textform gegenüber dem Versicherer zu erklären und muss keine Begründung enthalten; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung (Quelle).

Wichtig: 

Die Widerrufsfrist beginnt nicht mit Vertragsbeginn, sondern erst wenn der Versicherungsnehmer die folgende Unterlagen erhalten hat:

  • Versicherungsschein
  • Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungs­bedingungen sowie die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2
  • Belehrung über das Widerrufsrecht und die Rechtsfolgen

Kündigt der Versicherungsnehmer die neue Versicherung unter Einhaltung der Frist, lässt sich der Vertragsschluss rückgängig machen.

Fazit: Zwei private Kranken­versicherungen sind nicht sinnvoll

Zwei Versicherungen gleichzeitig sind in der privaten Krankenvoll­versicherung nicht sinnvoll. Sie führen nur dazu, dass der Versicherte doppelt zahlt und im Zweifel trotzdem länger auf die Leistung warten muss, da die Versicherer den jeweils anderen in der Pflicht sehen. Wer aufgrund falscher Beratung oder verpasster Kündigungsfrist doppelt versichert ist, kann von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen, um doppelte Kosten zu vermeiden.

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Katharina Burnus
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