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Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken­versicherung

Foto von Swantje Niemann
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Obergrenze für das Einkommen, das zur Berechnung von Beiträgen zu verschiedenen Kranken- und Sozial­versicherungen herangezogen werden kann.
  • Die Beitragsbemessungsgrenze der Kranken­versicherung ist indirekt auch für privat Versicherte relevant. 2024 beträgt sie 62.100 Euro pro Jahr.
  • Arbeitslosen- und Renten­versicherung haben ihre eigenen Beitragsbemessungsgrenzen.

Das erwartet Sie hier

Wie hoch die Beitragsbemessungsgrenze der Kranken­versicherung gegenwärtig ist und das dies für Ihre Versicherungsbeiträge bedeutet.

Inhalt dieser Seite
  1. Beitragsbemessungsgrenze kurz erklärt
  2. Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze?
  3. Auswirkungen auf die PKV
  4. Überblick: Sozial­­versicherungen
  5. Fazit

Was ist die Beitragsbemessungs­­grenze der Kranken­versicherung?

Wie auch bei anderen Sozial­versicherungen bestimmt bei der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) eine Beitragsbemessungsgrenze (BBG) darüber, wie hoch die Beiträge maximal ausfallen können. Darin unterscheidet sich die GKV von der privaten Kranken­versicherung (PKV). Die Höhe der GKV-Beiträge bemisst sich nach dem Einkommen des Versicherungsnehmers – normalerweise beträgt er 14,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen zuzüglich eines Zusatzbeitrags.

Allerdings gibt es ein Limit, bis zu welcher Höhe Einnahmen für die Berechnung des Beitrags herangezogen werden können. Das ist die Beitragsbemessungsgrenze.

Überschreitet ein (sehr) hohes Einkommen die festgelegte Beitragsbemessungsgrenze, wird dieser Grenzwert zur Berechnung der Beiträge herangezogen. Die Differenz zum tatsächlichen Einkommen wirkt sich damit nicht mehr auf die Beiträge aus.

Einkommensgrenze zur Berechnung des Mindestbetrags

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Der Beitragsbemessungsgrenze steht in der GKV die Einkommensgrenze zur Berechnung des Mindestbetrags gegenüber. Dieses fiktive Mindesteinkommen für freiwillig gesetzlich Versicherte wie z.B. ältere Studenten und Selbständige beträgt 2024 1.178,33 Euro. Daraus resultiert ein Mindestbeitrag von ungefähr 232,13 Euro pro Monat.

Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze?

Die Beitragsbemessungsgrenze wird anhand der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter von Arbeitnehmern festgelegt. In 2024 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze 62.100 Euro. Rechtliche Grundlage ist der Paragraph 68 Abs. 2 im SGB VI. Um die Berechnung zu vereinfachen, wird gegenüber dem vorherigen Kalenderjahr auf 600 Euro pro Jahr oder 50 Euro pro Monat aufgerundet. Mit generell steigenden Gehältern und Löhnen hebt sich also auch die Beitragsbemessungsgrenze an.

Entwicklung und aktuelle Höhe der BBG

In den letzten Jahren entwickelte sie sich wie folgt:

JahrBeitragsbemessungsgrenze (Jahr)Beitragsbemessungsgrenze (Monat)
201752.200 €4.350,00 €
201853.100 €4.425,00 €
201954.450 €4.537,50 €
202056.250 €4.687,50 €
202158.050 €4.837,50 €
202258.050 €4.837,50 €
202359.850 €4.987,50 €
202462.100 €5.175,00 €

Gegenwärtig (Stand 2024) beträgt die Beitragsbemessungsgrenze also 62.100 Euro, was einem monatlichen Bruttoeinkommen von exakt 5.175 Euro entspricht.


Rechenbeispiel : So wirkt sich die Beitragsbemessungsgrenze aus

Welchen Effekt diese Zahl auf die zu leistenden Beiträge hat, lässt sich an einem Beispiel gut erklären: Person A verdient 4.000 Euro brutto im Monat. Zur Berechnung der zu leistenden Beiträge werden also die gesamten 4.000 Euro herangezogen. Person B verdient 6.000 Euro brutto im Monat. Zur Berechnung wird die Beitragsbemessungsgrenze herangezogen, also 5.175 Euro.

BeispielMonatliches EinkommenZur Beitrags­berechnung herangezogenMonatlicher Krankenkassen­beitrag (14,6 % + Zusatzbeitrag von 1,7 %)
Person A4.000 €4.000 €648 €
Person B6.000 €5.175 € (BBG)843,53 €

Die Differenz spielt für die Beitragszahlungen keine Rolle mehr. Das ist für Person B von Vorteil, da sie, gemessen am eigenen Einkommen, einen geringeren prozentualen Beitrag leistet – statt 978 Euro (16,3 % von 6.000 Euro), zahlt sie 843,53 Euro (16,3 % von 5.175 Euro).


Was bedeutet das für Sie?

Vorteile erzielen durch die Beitragsbemessungsgrenze also vor allem Gutverdiener und Reiche, da sie ohne die Beitragsbemessungsgrenze weitaus höhere Beiträge zahlen würden. Normal- und Geringverdiener hingegen erleben keine nennenswerten Auswirkungen. Für die Krankenkassen ist eine möglichst hohe Beitragsbemessungsgrenze wünschenswert. Zusammen mit dem Etablieren der Beitragsbemessungsgrenze wurde auch das Krankengeld gedeckelt, da man davon ausgeht, dass Gutverdiener ihre laufenden Kosten bei Krankheit tragen können. Das stellt eine wichtige Entlastung der Kranken­versicherungen dar.

Nicht verwechseln: Beitragsbemessungs­grenze und Versicherungspflicht­grenze

Die Beitragsbemessungsgrenze ist nicht mit der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) bzw. Versicherungspflicht­grenze zu verwechseln, da diese eine völlig andere Funktion innehat. Während die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt, was Versicherte der GKV maximal bezahlen, bestimmt die Jahresarbeitsentgeltgrenze, ob nicht selbständige oder verbeamtete Menschen zur Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kranken­versicherung verpflichtet sind oder sich privat versichern können.

Mehr zu den Voraussetzungen der PKV

Was passiert bei Mehrfachbeschäftigung?

Wenn Arbeitnehmer mehrere Jobs haben, lässt das die Beitragsbemessungsgrenze unberührt: Bei Mehrfachbeschäftigung werden die Einkommen für die Berechnung der Beiträge so gekürzt, dass sie in der Summe die Beitragsbemessungsgrenze nicht überschreiten. Die Beiträge verteilen sich dann auf die verschiedenen Jobs.

Was bedeutet die Beitragsbemessungsgrenze für die private Kranken­versicherung?

Anders als bei der gesetzlichen Kranken­versicherung stehen die Beiträge der privaten Kranken­versicherung in der Regel nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Beitragsbemessungsgrenze – sie werden anhand anderer Faktoren gebildet. Das sind vor allem:

  • Struktur und Leistungsumfang des Tarifs
  • Kostenstruktur des Versicherers
  • Gesundheitszustand und Alter des Versicherten
  • Selbstbehalte

Die gesetzliche Beitragsbemessungsgrenze ist dennoch bedeutsam für Privatpatienten, da sie sich auf den Basistarif der PKV und den Arbeitgeberzuschuss für Angestellte auswirkt.

Auswirkungen auf den Basistarif

Die für den PKV-Basistarif zu zahlenden Beiträge dürfen die Höchstbeiträge der GKV nicht überschreiten. Diese ergeben sich wiederum durch die Beitragsbemessungsgrenze.

Mehr zum Basistarif

Auswirkungen auf den Arbeitgeberzuschuss

Wenn sich Angestellte für eine private Kranken­versicherung entscheiden, bekommen sie für diese einen Arbeitgeberzuschuss, so wie dieser auch in der GKV vorgesehen ist. Die maximale Höhe dieses Zuschusses ist mit dem in der GKV identisch. Dieser ist von der Beitragsbemessungsgrenze abhängig, beträgt also aktuell 421,76 Euro. Ist die PKV des Arbeitnehmers doppelt so teuer, ist der Arbeitgeberzuschuss prozentual kleiner.

Mehr zum Arbeitgeberzuschuss zur PKV

Sozial­versicherungen und ihre BBG im Überblick

Neben der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) für die Kranken- und Pflege­versicherung gibt es auch eine Grenze für andere Sozial­versicherungen. Abzüglich des Arbeitgeberanteils entfallen etwa 20 Prozent des Bruttoeinkommens auf die verschiedenen Sozial­versicherungen.

Die oben genannten Werte gelten für die Kranken- und Pflege­versicherung. Die Arbeitslosen- und Renten­versicherung arbeitet mit einer eigenen Beitragsbemessungsgrenze, die sich zudem in den neuen und alten Bundesländern unterscheidet. Sie funktioniert jedoch wie die Beitragsbemessungsgrenze der Kranken­versicherung: Sozial­versicherungsbeiträge werden nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze erhoben. Für jeden Euro Gehalt über dieser Grenze fallen keine Beiträge mehr an.

2024 beträgt sie:

  • 7.550 Euro / Monat (West)
  • 7.450 Euro / Monat (Ost)

Sozial­versicherungsanteile des Einkommens

Die Sozial­versicherungsanteile des Bruttoeinkommens teilen sich wie folgt auf die verschiedenen Versicherungen auf:

VersicherungAnteil gesamtArbeitgeberanteil
Gesetzliche Renten­versicherung18,6 %9,3 %
Arbeitslosen­versicherung2,6 %1,4 %
Gesetzliche Kranken­versicherung14,6 %7,3 % + durchschnittlich 0,85 %
Pflege­versicherung3,4 % (4 % für Kinderlose)1,7 %

Was sind beitragspflichtige Einnahmen?

Die Einnahmen, die für die Berechnung der verschiedenen Sozial­versicherungsbeiträge herangezogen werden, bezeichnet man als beitragspflichtige Einnahmen. Das sind:

  • Arbeitsentgelt aus ­versicherungspflichtiger Beschäftigung
  • Rente aus gesetzlicher Renten­versicherung und vergleichbare Einnahmen
  • Arbeitseinkommen, das neben der Rente erzielt wird

Auch Sonderzahlungen sind voll beitragspflichtig, wenn sie nicht zu einer Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze führen bzw. diese nicht bereits überschritten war. Der Arbeitgeber berechnet dann für den Monat der Einmalzahlung, wie sich die Beiträge durch diese verändern.

Beitragsbemessungsgrenze und Kurzarbeit

Die Beitragsbemessungsgrenze zur Arbeitslosen- und Renten­versicherung ist auch aus einem weiteren Grund relevant: Sie markiert auch die Höhe, bis zu der das Gehalt für die Berechnung des Lohns für Kurzarbeit herangezogen wird. Wer über der Beitragsbemessungsgrenze verdient hat, erhält in der Kurzarbeit also einen geringeren prozentualen Anteil seines bisherigen Einkommens als jemand, dessen Einkommen unter dieser Grenze lag.

Mehr zum Thema Kurzarbeit und PKV

Fazit

Gutverdiener profitieren von der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken­versicherung, während Gering- oder Normalverdiener sie ignorieren können. Für privat Versicherte ist die Beitragsbemessungsgrenze relevant, weil sie die Beitragshöhe für den Basistarif der PKV und die maximale Höhe des Arbeitgeberzuschusses bestimmt.
Weiterhin ist zwischen folgenden Angaben zu unterscheiden:

  • der Beitragsbemessungsgrenze der Kranken­versicherung
  • der Beitragsbemessungsgrenze für die Sozial­versicherungsbeiträge
  • der Jahresarbeits- bzw. der Versicherungspflicht­grenze

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Katharina Burnus
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