Was passiert mit der privaten Kranken­versicherung bei Arbeitslosigkeit?

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer privat krankenversichert ist, muss bei Arbeitslosigkeit den Versicherungsschutz meist anpassen.
  • Ob Arbeitslose in der privaten Kranken­versicherung (PKV) bleiben können, hängt vom Alter ab und ob sie Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld erhalten.
  • Wer Arbeitslosengeld I bezieht, muss in der Regel in die GKV wechseln.
  • Mit dem Basistarif der PKV können Arbeitslose die monatlichen Beiträge reduzieren. Die Leistungen entsprechen ungefähr denen der GKV.
  • Arbeitslose können in der Regel eine PKV nicht neu abschließen.
  • Eine PKV kostet Arbeitslose ab 298 € im Monat.

Das erwartet Sie hier

Wann Arbeitslose in der privaten Kranken­versicherung bleiben und wie sie ihre Beiträge reduzieren können.

Inhalt dieser Seite
  1. Was sollten Arbeitslose über die PKV wissen?
  2. Wie sind Arbeitslose krankenversichert?
  3. Optionen nach der Arbeitslosigkeit
  4. Kosten (mit Beispiel)
  5. Was leistet eine gute PKV?
  6. Aktuelle Testergebnisse
  7. Die richtige PKV finden
  8. Tipps unserer Experten

Was muss ein Arbeitsloser über die private Kranken­versicherung wissen?

Als „privat“ wird eine Kranken­versicherung (PKV) bezeichnet, wenn sie durch private Unternehmen angeboten wird. Die gesetzliche Kranken­versicherung (GKV) ist hingegen ein zentraler Bestandteil des deutschen Sozial­versicherungssystems und gesetzlich geregelt. Egal, ob privat oder gesetzliche: Kranken­versicherungen übernehmen die Kosten der Behandlung von Krankheiten.


Arbeitslos? Auswirkungen auf die PKV

Wer privat krankenversichert ist und arbeitslos wird, hat meist das Problem, dass weniger Einkommen als sonst zur Verfügung steht. Das kann Auswirkungen auf die private Kranken­versicherung haben: Zum einen können die bisherigen monatlichen Beiträge zur privaten Kranken­versicherung durch die neue finanzielle Situation zu hoch sein. Zum anderen kann der Arbeitslose die Einkommensgrenze nicht mehr erreichen, die erforderlich ist, um sich in der PKV versichern zu können.

Icon Hand mit Pfeil

Was Sie bei Arbeitslosigkeit tun sollten, wenn Sie eine PKV haben, lässt sich nicht pauschal beantworten. Vielmehr hängt es davon ab, welche Leistung (Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld) Sie erhalten und wie alt Sie sind. In die GKV wechseln müssen Sie zum Beispiel in der Regel nur, wenn Sie unter 55 Jahre alt sind und Arbeitslosengeld I beziehen. Erfüllen Sie bestimmte Voraussetzungen, können Sie jedoch in der PKV bleiben. Beachten Sie, dass Sie hierbei gegebenenfalls Fristen einhalten müssen. Privat versicherte Arbeitslose können meist durch einen Tarifwechsel, eine höhere Selbst­beteiligung oder staatliche Zuschüsse Ihre monatlichen Beiträge senken.

Wie sind Arbeitslose krankenversichert?

Bei Arbeitslosengeld I

Pflicht-Wechsel in die GKV

Grundsätzlich müssen Sie, wenn Sie Arbeitslosengeld I erhalten, in die gesetzliche Kranken­versicherung (GKV) wechseln. Die Versicherung in der GKV – und die Zahlung der Beiträge durch die Agentur für Arbeit – beginnt gegebenenfalls bereits während der Sperrzeit. Ab Beginn der Versicherungspflicht haben Sie zwei Wochen Zeit, sich eine gesetzliche Kranken­versicherung zu suchen und der Agentur für Arbeit eine Mitgliedsbescheinigung vorzulegen. Vergessen Sie auch nicht, Ihrer bisherigen privaten Kranken­versicherung fristgerecht Ihren Wechsel mitzuteilen.

Freiwillig in der PKV bleiben

Sie können sich von dieser Pflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflege­versicherung befreien lassen. Dazu müssen Sie aber vor der Arbeitslosigkeit mindestens fünf Jahre privat versichert gewesen sein. Hierfür stellen Sie am besten innerhalb der ersten zwei Wochen des Bezugs von ALG I einen Antrag auf Befreiung von der Ver­si­che­rungspflicht bei einer beliebigen gesetzlichen Kran­ken­kas­se und legen diesen bei der Arbeitsagentur vor (Quelle: Agentur für Arbeit). Verstreicht die zweiwöchige Frist, wird Sie die Arbeitsagentur bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Prinzipiell haben Sie jedoch drei Monaten Zeit, den Antrag zu stellen. Entscheiden Sie sich für die private Kranken­versicherung, ist diese Entscheidung unwiderruflich und gilt während der gesamten Dauer der Arbeitslosigkeit.

Option Anwartschafts­versicherung

Wer in die gesetzliche Kranken­versicherung wechseln muss, sich aber einen Wechsel zurück in die PKV zu günstigen Konditionen offenhalten möchte, kann eine Anwartschafts­versicherung abschließen. Sobald das nötige Einkommen wieder vorhanden ist, kann der Versicherungsnehmer zu den gleichen Bedingungen wie bei Abschluss der Anwartschafts­versicherung in die PKV zurückkehren. Die Gesundheit wird nicht erneut vom Versicherer geprüft, selbst wenn sich der Gesundheitszustand in der Zwischenzeit verschlechtert haben sollte.

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Arbeitslose über 55 Jahre

Arbeitslose über 55 müssen in der PKV bleiben. Geregelt wird das im § 6 Abs. 3a des SGB V. Dieser besagt, dass eine Rückkehr in die GKV für Personen ab 55 Jahren nicht mehr möglich ist, wenn sie in den fünf Jahren vor der Arbeitslosigkeit nicht bereits gesetzlich versichert waren. Sie können auch zurück in die GKV, wenn sie über ein gesetzlich versichertes Familienmitglied familienversichert werden.


Bei Bürgergeld

Wer direkt Bürgergeld (früher: Arbeitslosengeld II/Hartz IV) erhält, verbleibt in der privaten Kranken­versicherung. Anders als bei Bezug von Arbeitslosengeld I besteht keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken­versicherung. Das kann für privatversicherte Selbständige relevant sein, die kein Arbeitslosengeld I erhalten, oder für Angestellte, die sich zu Beginn ihrer Arbeitslosigkeit für den Verbleib in der PKV entschieden haben. Das Jobcenter zahlt dann einen Zuschuss um Versicherungsbeitrag. Bei einer privaten Krankenzusatz­versicherung kommt das Jobcenter allerdings nicht auf.

Für diese Arbeitslose kann eine PKV sinnvoll sein

Icon Frau

Singles und Doppelverdiener mit kurzzeitiger Arbeitslosigkeit

  • Wer vor der Arbeitslosigkeit bereits privat versichert war, kann eine Kostenübernahme für die Beiträge beantragen.
  • Bei Beginn der Arbeitslosigkeit kann in den sogenannten Basistarif der PKV gewechselt werden. Das spart Kosten.
  • Nach Ende der Arbeitslosigkeit kann in der Regel ohne erneute Gesundheitsprüfung in den alten Tarif zurückgewechselt werden.
  • Die Agentur für Arbeit zahlt einen Zuschuss zum Krankenkassenbeitrag, der der Beitragshöhe entspricht, der für die gesetzliche Kranken­versicherung fällig wäre.

Für diese Arbeitslose ist eine PKV meist nicht sinnvoll

Icon Vater mit Kind

Alleinverdiener mit Kindern

Alleinverdiener mit Kindern sollten eher in die GKV wechseln, da dort Angehörige kostenlos mitversichert sind.

Ende der Arbeitslosigkeit: Diese Optionen haben Sie

Wie es nach dem Ende der Arbeitslosigkeit weitergeht, hängt vom neuen Arbeitsverhältnis und Einkommen und von der bisherigen Versicherung ab.

Neues ArbeitsverhältnisWährend Erwerbslosigkeit gesetzlich versichertWährend Erwerbslosigkeit privat versichert
AngestelltEinkommen weniger als 69.300 Euro pro Jahr: Verbleib in der GKV

Einkommen mehr als 69.300 Euro pro Jahr: Wechsel in die PKV möglich
Einkommen weniger als 69.300 Euro pro Jahr: Wechsel in die GKV ist Pflicht

Einkommen mehr als 69.300 Euro pro Jahr: Verbleib in der PKV möglich
SelbstständigFreiwillige Versicherung in der GKV möglich („freiwillige Anschluss­versicherung“)

– Vor­versicherungszeit entfällt

– Pflege­versicherung bei freiwilliger Anschluss­versicherung inklusive

– Für Verzicht auf Pflege­versicherung: Nachweis einer anderweitigen Absicherung innerhalb von zwei Wochen nötig
Verbleib in der PKV

Rückkehr in bisherigen Tarif

Verbleiben Arbeitslose in der PKV, können sie in der Regel in günstigere Tarife wechseln, um Kosten zu sparen. Falls sie nach Ende der Arbeitslosigkeit wieder in ihren üblichen Tarif zurückkehren wollen, ist es gut möglich, dass dies aufgrund der erneuten Gesundheitsprüfung nicht mehr zu den gleichen günstigen Konditionen möglich ist wie noch zu Anfang.

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Wer jedoch aufgrund von Hilfebedürftigkeit nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch in den Basistarif gewechselt ist und innerhalb von zwei Jahren in den normalen Tarif zurückkehren will, kann dies ohne erneute Gesundheitsprüfung tun. Dafür muss innerhalb von drei Monaten nach Ende der Hilfebedürftigkeit ein Antrag an den Versicherer gestellt werden.

Was kostet eine private Kranken­versicherung für Arbeitslose?

Rechenbeispiel

Grundsätzlich ändern sich die Kosten der PKV während der Arbeitslosigkeit nicht. Auch gibt es keine speziellen Tarife für Arbeitslose. Möchten Arbeitslose ihre monatlichen Beiträge reduzieren, können sie mitunter mit einem höheren Selbstbehalt ihre monatlichen Beiträge ausreichend senken oder in einen sogenannten Basistarif mit geringeren Leistungen wechseln. Es ist gesetzlich festgelegt, dass dieser Basistarif nicht mehr als der Höchstbeitrag in der GKV kosten darf: 2024 waren das 817,65 Euro. Günstigere Basistarife sind zwar möglich, aber selten (Quelle: Stiftung Warentest).

Die Beiträge können für einen 1993 geborenen Versicherungsnehmer zum Beispiel so aussehen:

LeistungsumfangMonatliche Kosten
Basistarifmaximal 817,65 €
Grundschutz298,31 €*
Komfortschutz334,54 €*
Premiumschutz501,31 €*
* Effektivbeitrag (monatlicher Beitrag abzüglich des Arbeitgeberanteils)

Bei Bürgergeld: Zuschuss zu den Kosten der PKV

Personen, die ALG II erhalten, zahlt das Jobcenter einen Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen. Diese Zahlung ist so hoch, wie die Hälfte des Beitrages im Basistarif (Quelle: Arbeitsagentur). Im Jahr 2024 sind das maximal 421,76 Euro für die private Kranken- und Pflege­versicherung. Privat Versicherte müssen ihre Beiträge anders als gesetzlich Versicherte selbst an die Versicherung abführen. Bei Tarifen mit Selbstbehalt beteiligt sich die Agentur für Arbeit nur an den Beiträgen, aber nicht am Selbstbehalt. Dieser muss weiterhin vom Versicherungsnehmer übernommen werden.

Icon Hand mit Pfeil

Welche PKV-Tarife können Arbeitslose nutzen?

Icon gegensätzliche Pfeile

Bisheriger Tarif

Können Sie Ihren bisherigen PKV-Beitrag weiterhin zahlen, bleibt auch der Leistungsumfang gleich.

Icon Kalender

Standardtarif

Der Standardtarif ist nur eine Option für Versicherte, die ihre private Kranken­versicherung vor dem 31.12.2008 abgeschlossen haben. Hier werden niedrigere Beiträge als für den Basistarif fällig, allerdings gibt es auch weniger Leistungen.

Icon Stethoskop

Basistarif

Unter Umständen ist es notwendig, in einen günstigeren Tarif zu wechseln. Private Kranken­versicherungen sind dazu verpflichtet, einen Basistarif anzubieten. Bürgergeld-Empfänger können diesen jederzeit in Anspruch nehmen. Seine Leistungen sind mit denen der gesetzlichen Kranken­versicherung vergleichbar. Der Basistarif geht allerdings auch mit Nachteilen einher.

Private Kranken­versicherung für Arbeitslose im Test

Ausschnitt der aktuellen Testsieger (2024)

AnbieterDFSI
Unternehmensqualität
ServiceValue
Fairness
ServiceValue
ServiceAtlas
Gesamtwertung
von 100
Logo LVM VersicherungLVMGutSehr gutSehr gut88
Logo SIGNAL IDUNASignal IdunaSehr gutSehr gutGut83
DebekaGutSehr gutSehr gut83

Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der privaten Kranken­versicherung sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:

Alle privaten Kranken­versicherungen im Test (2024)

So wählen Sie die richtige private Kranken­versicherung aus

Arbeitslose können eine private Kranken­versicherung nicht neu abschließen. Möchten Sie jedoch bereits beim Abschluss einer PKV für Phasen der Erwerbslosigkeit vorsorgen, dann können Ihnen die folgenden Punkte helfen:

  • Unterschied zwischen GKV und PKV
    Die private und gesetzliche Kranken­versicherung unterscheiden sich in zentralen Punkten. Es ist wichtig, dass Sie verstehen, worauf Sie sich einlassen. Ein Wechsel von der PKV in die GKV ist zudem nicht ohne Weiteres möglich. Auf unseren Ratgeberseiten können Sie sich in Ruhe über die GKV und die PKV informieren.
  • Vor- und Nachteile der GKV und PKV
    Beide Kranken­versicherungen haben Vor- und Nachteile. Überlegen Sie, welche Vorteile ihnen eine Versicherung in der PKV bringen würde, aber auch, ob sie damit rechnen, die Beiträge zur PKV auch im Alter zahlen zu können.
  • Individuelle Zusammenstellung der Leistungen
    Bei der Entscheidung zwischen einzelnen Anbietern und Tarifen kommt es darauf an, welche Leistungen Ihnen wichtig sind und welche weniger. Lesen Sie sich die Versicherungs­bedingungen genau durch, damit Sie die Leistungen erhalten, die Sie haben wollen, aber auch für nichts bezahlen, woran Sie kein Interesse haben.
  • Basistarif prüfen
    Schauen Sie sich beim Abschluss einer PKV nicht nur den Tarif an, der in dieser Situation gut passt. Informieren Sie sich am besten auch, was ein sogenannter Basistarif für Sie bedeuten würde. Das ist der Tarif, in den Sie wechseln können, wenn Sie Bürgergeld erhalten. Seine Leistungen sind mit denen der GKV vergleichbar (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit).
  • Vorausschauen
    Denken Sie vorausschauend. Denn jedes neue Arbeitsverhältnis und die Höhe Ihres nächsten Einkommens beeinflussen, ob Sie weiterhin in der privaten Kranken­versicherung versichert sein können. Was ist hier für Sie wahrscheinlich?

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Diese Fehler sollten Sie beim Abschluss einer PKV vermeiden

lesen
  • Berufliche Zukunft nicht einkalkulieren
    Versuchen Sie, sich ein realistisches Bild Ihrer beruflichen Zukunft zu machen. Überlegen Sie, wie wahrscheinlich Phasen der Arbeitslosigkeit sind. Diese können Auswirkungen auf Ihre PKV haben. Eine wichtige Frage ist auch, wie hoch Ihr Jahreseinkommen in etwa sein wird. Um dauerhaft privat versichert zu sein, müssen Sie als Angestellter mehr als 69.300 Euro pro Jahr verdienen. Die PKV ist ein komplexes Thema – Lassen Sie sich am besten zur Sicherheit von unseren erfahrenen Experten beraten.
  • Kosten nicht im Blick haben
    In Zeiten der Arbeitslosigkeit kann es schwierig sein, die Beiträge zur PKV zu zahlen. Beachten Sie auch, dass sich die Beiträge mit zunehmendem Alter erhöhen. Kalkulieren Sie, ob Sie durch finanzielle Rücklagen etc. Ihre Beiträge auch arbeitslos stressfrei zahlen könnten. Prüfen Sie auch, welche Möglichkeiten der Versicherer bietet, die monatlichen Beiträge zu reduzieren.
  • Keine Beratung nutzen
    Beachten Sie: Die Entscheidung für eine Kranken­versicherung ist eine Entscheidung, mit der Sie nach Möglichkeit für Jahre bis Jahrzehnte zufrieden sein sollten. Daher ist es wichtig, sie sorgfältig zu treffen. Lassen Sie sich kostenfrei und unverbindlich von unseren Experten beraten.

Wichtige Tipps unserer Experten für Sie

Experten-Tipp 1:
Beiträge unbedingt weiterzahlen

„Beitragsrückstände sind keine Lösung. Aufgrund des geringen Einkommens in der Phase ohne Arbeit, kann der Betroffene in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Nicht selten wird es schwierig, die Beiträge zuverlässig zu zahlen. Dennoch sollte man vermeiden, Beitragsrückstände anzuhäufen. Der Versicherte verschuldet sich in diesem Fall unnötig und muss die Beiträge später unter Berücksichtigung von Zinsen zurückzahlen. Deshalb sollte man stets darauf achten, die PKV-Beiträge regelmäßig abzuführen.“

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Berater

Experten-Tipp 2:
Hohe Beiträge vermeiden

„Wer seinen Job verliert, erhält zwar Arbeitslosen- beziehungsweise Bürgergeld, doch diese staatliche Unterstützung wird im Vergleich erheblich niedriger sein als der bisher gewohnte Verdienst. Deshalb gilt es, die eigenen Ausgaben während der Phase der Arbeitslosigkeit zu verringern. Wer bisher einen teuren Kranken­versicherungstarif abgeschlossen hatte, sollte darauf achten, die eigenen Beiträge in Zukunft maßgeblich zu reduzieren (zum Beispiel durch einen Wechsel in einen Basistarif). In der Regel kann für die Zeit der Arbeitslosigkeit mit dem Versicherer ein Wechsel in einen günstigeren Tarif vereinbart werden.“

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Berater

Experten-Tipp 3:
Zuzahlung der Arbeitsagentur für die Familie nutzen

„Sind Familienmitglieder, zum Beispiel Ehepartner oder Kinder, über die arbeitslos gewordene Person in der PKV versichert, übernimmt die Arbeitsagentur bis zur Höhe der Pflichtbeiträge die Kosten für deren Versicherung.“

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Berater

Experten-Tipp 4:
Kleine oder große Anwartschaft? Das ist der Unterschied

„Es gibt die „kleine Anwartschafts­versicherung“, die lediglich die Rückkehr in den bisherigen Tarif ohne erneute Gesundheitsprüfung garantiert, und die „große Anwartschafts­versicherung“, bei der weiterhin Altersrückstellungen gebildet werden, die den Anstieg der Beiträge im Alter reduzieren.“

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Berater

Die häufigsten Fragen zur privaten Kranken­versicherung für Arbeitslose

Wer zahlt die private Kranken­versicherung bei Arbeitslosigkeit?

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Auch bei Arbeitslosigkeit muss der Versicherte den Beitrag selbst zahlen. Jedoch leistet die Arbeitsagentur einen Zuschuss bei Arbeitslosigkeit, indem sie einen Teil der Beiträge übernimmt.

Wie hoch ist der Zuschuss zur privaten Kranken­versicherung bei Arbeitslosigkeit?

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Erhalten Sie Bürgergeld, können Sie einen Zuschuss zu den PKV-Beiträgen vom Jobcenter beantragen. Dieser Zuschuss liegt 2024 bei maximal 421,76 Euro für die Kranken- und Pflege­versicherung.

Kann ich bei Arbeitslosigkeit zurück in die gesetzliche Kranken­versicherung wechseln?

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Ja, grundsätzlich werden Sie wieder ­versicherungspflichtig in der GKV, wenn Sie Arbeitslosengeld I erhalten und unter 55 Jahre alt sind. Bei einem Wechsel von der PKV in die GKV müssen Sie aber Fristen beachten. Beziehen Sie direkt Bürgergeld, müssen Sie in der Regel in der PKV verbleiben.

Weitere Berufs- und Personengruppen in der privaten Kranken­versicherung


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