Private Kranken­versicherung im Ausland

Das Wichtigste in Kürze

  • Die private Kranken­versicherung hat auch im Ausland Gültigkeit, wobei zwischen EU- und Nicht-EU-Ausland unterschieden wird.
  • Für gewöhnlich besteht im EU-Ausland zeitlich unbegrenzt Schutz und außerhalb der EU oft für vier Wochen.
  • Bei Langzeitaufenthalten oder einem Umzug greifen gesonderte Regelungen.

Das erwartet Sie hier

Wo und wie lange der Versicherungsschutz der privaten Kranken­versicherung im Ausland gilt und was Sie bei Langzeitaufenthalten oder Umzügen beachten müssen.

Inhalt dieser Seite
  1. Ist die PKV im Ausland gültig?
  2. Leistungen im Ausland
  3. Im Ausland leben
  4. Auslands­­versicherung als Alternative
  5. Fazit

Ist die private Kranken­versicherung im Ausland gültig?

Generell darf davon ausgegangen werden, dass die eigene private Kranken­versicherung (PKV) auch einen temporären Auslandsaufenthalt abdeckt, im EU-Ausland für gewöhnlich bis zu einem halbem Jahr. Zur Sicherheit empfiehlt es sich dennoch, direkt beim Versicherer nachzufragen. Der im Ausland geltende Versicherungsschutz ist ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal zwischen privaten und gesetzlichen Kranken­versicherungen. Die private Kranken­versicherung bietet in der Regel einen höheren, umfangreicheren und längeren Schutz. Bei Reisen innerhalb Europas greift ein besonders hoher Schutz. Zu Europa zählen einerseits alle Staaten der EU, aber auch:

  • Island
  • Liechtenstein
  • Norwegen
  • Großbritannien

Ausschluss des Leistungsanspruchs

Bei vielen privaten Kranken­versicherungen kann es zu einem Ausschluss des Leistungsanspruchs kommen, wenn die Behandlung der Grund für den Auslandsaufenthalt ist. Falls Sie eine Behandlung im Ausland erwägen, sollten Sie zuvor mit Ihrer Kranken­versicherung darüber sprechen, ob diese die Kosten übernimmt.

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Leistungen der privaten Kranken­versicherung im Ausland

Leistungen der PKV innerhalb der EU

Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) wird also ebenfalls von der PKV erfasst. Für solche EU-Reisen erhalten Versicherte einen zeitlich unbegrenzten Schutz. Dieser gilt in PKV-Verträgen mittlerweile als Standard. Wie bereits eingangs erwähnt, ist es dennoch ratsam, sich beim Versicherer vorab über das Bestehen und den Umfang der Leistungen der PKV zu informieren.

Kostenerstattung im Ausland

Vor Ort werden Privatpatienten für gewöhnlich so behandelt wie auch in Deutschland. Sie erhalten also eine Rechnung, die sie selbst begleichen und dann bei ihrem Versicherer für eine Rückerstattung einreichen. Insbesondere bei komplexen Behandlungen müssen Privatversicherte daher mit einer mitunter hohen Vorauszahlung rechnen. Oftmals erstatten Privat­versicherer die ausgelegten Kosten aber so schnell, dass sie noch innerhalb der Zahlungsfrist des Mediziners oder der medizinischen Institution liegen.

Wie Sie Ihre Rechnung am besten einreichen und worauf Sie dabei achten müssen, erfahren Sie hier:

Private Kranken­versicherung – Rechnung einreichen

Experten-Tipp: Rücktransport aus dem Ausland

„Achten Sie beim Thema Rücktransport auf die Formulierung in Ihrem Tarif. Ein “medizinisch sinnvoller Rücktransport” bedeutet, dass die Kosten für den Rücktransport auch dann übernommen werden können, wenn an Ihrem Aufenthaltsort im Ausland die Möglichkeit einer Behandlung besteht. Ein “medizinisch notwendiger Rücktransport” erfolgt dagegen nur dann, wenn die Behandlung an Ihrem Aufenthaltsort im Ausland nicht möglich ist. Im Einzelfall liegt die Entscheidung darüber jedoch immer beim Versicherer.“

Foto von Robert Böhrk
Berater

Leistungen der privaten Kranken­versicherung außerhalb der EU

Außerhalb der EU und des EWR gelten bei privaten Kranken­versicherungen andere Regelungen. Der Großteil aller Policen sieht einen einmonatigen Schutz vor. Dieser beinhaltet zumeist den Rücktransport in die Heimat, sofern selbiger medizinisch begründet und erforderlich ist. Einige Versicherer übernehmen auch einen Rücktransport, der medizinisch sinnvoll, aber nicht notwendig ist.

Auf die Zeiträume der Versicherer achten

Ebenso unterscheiden sich die Zeiträume der Versicherer. Während die vierwöchige Versicherung weitgehend als Standard gilt, bieten viele Versicherer auch acht Wochen, drei Monate oder gar sechs Monate an. Für Betroffene, die häufig außerhalb der EU reisen und sich auch längerer Zeit dort aufhalten möchten, könnte das bei der Wahl des Versicherers ein wichtiges Entscheidungskriterium darstellen. Achten Sie auch darauf, was passiert, wenn Sie transportunfähig werden. Der Versicherungsschutz sollte in diesem Fall erst enden, wenn Sie wieder transportfähig sind.

Einen Überblick über alle Versicherungsanbieter der PKV haben wir hier für Sie zusammengefasst:

Beste Anbieter der privaten Kranken­versicherung


Leistungen verschiedener Anbieter im Vergleich

Um Ihnen einen Überblick über die Leistungen verschiedener privater Kranken­versicherungen im Ausland zu geben, haben wir die Tarifbedingungen einiger Versicherer miteinander verglichen. Der Leistungsumfang kann je nach Tarif stark variieren. Vor einer Auslandsreise lohnt es sich daher immer noch einmal die eigenen Tarifbedingungen zu lesen und sie gegebenenfalls anzupassen, um im Notfall richtig abgesichert zu sein.

AnbieterLeistungsumfang der Versicherung
Anbieter 1Weltweit bis 3 Monate, in Europa unbegrenzt, medizinisch notwendiger/ärztlich angeordneter Rücktransport
Anbieter 2100 % für Mehrkosten eines Rücktransportes
Anbieter 3Weltweit bis 6 Monate inklusive Rücktransport
Anbieter 4Auslandskranken­versicherung bei Buchung des Zusatzbausteins
Anbieter 5 Zusatztarif: Versicherungsschutz in den ersten 8 Wochen, medizinisch notwendiger Rücktransport

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Mit einer deutschen privaten Kranken­versicherung im Ausland leben

Bei einem Umzug ins europäische Ausland bleibt das Versicherungs­verhältnis bestehen. Die Kosten für eine ärztliche Behandlung werden, ähnlich wie in Deutschland auch, von der privaten Kranken­versicherung gedeckt. Zieht ein Versicherungsnehmer jedoch ins nicht-europäische Ausland bzw. außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, endet normalerweise das Versicherungs­verhältnis. In diesem Fall müssen Sie sich anderweitig versichern lassen.


PKV im Ausland – Urlaub und Umzug

Urlaub

Für eine Urlaubsreise gelten die eben dargelegten Leistungen und zeitlichen Begrenzungen. Wer also einen Urlaub unternimmt, egal ob ins EU- oder Nicht-EU-Ausland, erhält den identisch hohen Schutz wie in Deutschland – sofern die zeitlichen Fristen berücksichtigt werden. Ein ganz gewöhnlicher Urlaub im Ausland, selbst wenn dieser mehrere Wochen oder gar Monate andauert, ist also keine Hürde. Im Nicht-EU-Ausland sollten aber die gültigen Fristen beim Versicherer erfragt werden.

Umzug innerhalb der EU

Bei einem Umzug ins Ausland gilt das Vorherige nicht oder zumindest nur eingeschränkt. Wer ins EU-Ausland zieht, genießt die identischen Vorteile, die auch bei einer Urlaubsreise innerhalb der EU Gültigkeit haben. Der private Versicherer übernimmt also alle Leistungen, die er auch in Deutschland tragen würde. Falls die Rechnungsstellung in einer Fremdwährung erfolgt, wird er in der Regel die Kosten zum tagesaktuellen Wechselkurs umrechnen und erstatten. Privatversicherte genießen damit für gewöhnlich einen höheren Schutz als eine gesetzliche Kranken­versicherung im EU-Ausland anbieten würde. Zu den Leistungen zählen dann weiterhin die Kostenübernahmen für:

  • Hilfs- und Heilmittel
  • Klinikaufenthalte
  • Arzneimittel
  • medizinisch notwendige Transporte
  • Verbandmittel

Umzug außerhalb der EU

Große Unterschiede ergeben sich außerhalb der EU beziehungsweise des EWR. Normalerweise endet die private Kranken­versicherung mit solch einem Umzug. Im Nicht-EU-Ausland müssen sich Betroffene dann also anderweitig versichern. Unter Umständen ist der Versicherer gewillt, den Vertrag fortzusetzen. Er hat aber nicht die Pflicht, dies zu identischen Konditionen zu tun. In einem Nicht-EU-Land, wo die medizinische Versorgung weitaus kostspieliger als in Deutschland ist, könnte er beispielsweise Zuschläge verlangen. Letztlich steht es dem Versicherer aber frei, ob er diese Option überhaupt anbietet. Es ist absolut legitim und außerhalb des Machtbereichs des Versicherten, wenn sich die PKV schlicht für eine Beendigung des Versicherungsschutzes entscheidet. Er muss dem Versicherten jedoch eine Anwartschaft ermöglichen.

Anwartschafts­versicherung für längere Aufenthalte im Ausland

Eine Anwartschafts­versicherung kann bei längeren Aufenthalten im Ausland ebenfalls sinnvoll sein. Der Vertrag zwischen Versicherer und Versichertem ruht dann für die Zeit, die der Versicherte im Ausland ist. Nach seiner Rückkehr erhält er in den meisten Fällen die gleichen Konditionen, die bereits vor seiner Abreise bestanden. Sinnvoll ist eine Anwartschafts­versicherung schon allein deshalb, weil keine neuerliche Gesundheitsprüfung erfolgt. Bei einer Kündigung der privaten Kranken­versicherung vor dem Auslandsaufenthalt wäre dies der Fall.

Ist eine Auslandskranken­versicherung sinnvoll?

Bei kürzeren Urlaubsreisen ist eine private Auslandskranken­versicherung aus den eben dargelegten Gründen kaum oder nur in Ausnahmefällen erforderlich. Bei längeren Aufenthalten kann sie unter Umständen eine sinnvolle Erweiterung darstellen. Vor allem, wenn der Versicherer im Nicht-EU-Ausland nur mit der kurzen, vierwöchigen Frist arbeitet. Wichtig ist bei einer privaten Auslandskranken­versicherung aber, dass sie ein umfassendes, sinnvolles Leistungspaket enthält – beispielsweise auch für notwendige Klinikaufenthalte oder Rücktransporte.


Kreditkarten mit Auslands­versicherung

In einigen Fällen können auch Kreditkarten eine Auslandskranken­versicherung enthalten. Der Schutz entspricht hier in der Regel jedoch nicht dem eines vollwertigen Tarifs. Prüfen Sie daher vor Ihrem Reiseantritt, ob die in Ihrer Kreditkarte enthaltene Auslandskranken­versicherung einen ausreichenden Versicherungsschutz bietet.

Mehr zur Auslandskranken­versicherung

Fazit

Die Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes im Ausland hängt von der Dauer des Aufenthalts und dem Aufenthaltsort ab. Grundsätzlich lässt sich für die private Kranken­versicherung im Ausland folgendes festhalten:

  • Der Versicherungsschutz ist innerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums zeitlich unbegrenzt
  • Viele Versicherer bieten variablen Schutz weltweit, mindestens für einen Monat
  • Viele Policen enthalten jedoch einen längeren weltweiten Schutz, der über vier Wochen hinausgeht
  • Bei einem Umzug ins nicht europäische Ausland endet das Versicherungs­verhältnis in der Regel

Die Versicherungspolicen für Auslandsaufenthalte sind von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Wer sich regelmäßig im Ausland aufhält oder eine längere Urlaubsreise plant, sollte sich vorzeitig mit seiner privaten Kranken­versicherung in Verbindung setzen. Auch ein Tarifvergleich kann Ihnen dabei helfen, den passenden Versicherungsschutz für das Ausland zu finden. Nutzen Sie gern unser kostenfreies Formular: Auf Grundlage Ihrer Angaben erstellen unsere Experten für private Kranken­versicherung einen persönlichen Vergleich von Angeboten für Sie – kostenfrei und unverbindlich.

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Katharina Burnus
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