20011

Das leistet die private Kranken­versicherung bei einer stationären Behandlung

Foto von Swantje Niemann
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Leistungsstarke Tarife der privaten Kranken­versicherung (PKV) garantieren eine komfortable Versorgung im Krankenhaus.
  • Achten Sie bei der Auswahl Ihres PKV-Tarifs darauf, dass er alle von Ihnen gewünschten stationären Leistungen abdeckt.
  • Lassen Sie sich die Übernahme Ihrer Behandlungskosten von Ihrer Versicherung bestätigen.

Das erwartet Sie hier

Was die Leistungen der privaten Kranken­versicherung bei stationären Aufenthalten von denen der gesetzlichen Kranken­versicherung unterscheidet und was Sie vor und während des Krankenhausaufenthalts beachten sollten.

Inhalt dieser Seite
  1. Beispiel: PKV Leistungen bei Blinddarmoperation
  2. Weitere Leistungern der PKV
  3. Als Privatpatient im Krankenhaus: So läuft es ab
  4. Fazit

Beispiel: Was leistet die private Kranken­versicherung bei einer Blinddarmoperation?

Behandlungsbeispiel: Stationäre Behandlung nach Operation

Bei Frau W. wird ein entzündeter Blinddarm diagnostiziert. Während einer Operation unter Vollnarkose wird der entzündete Wurmfortsatz entfernt. Anschließend ist im Normalfall ein viertägiger Krankenhausaufenthalt nötig.

Was kostet eine Blinddarmoperation?

Je nachdem auf welche Art der entzündete Wurmfortsatz entfernt wird, fallen unterschiedlich hohe Kosten an. Bei einer so genannten laparoskopischen Blinddarmoperation belaufen sich die OP-Kosten auf rund 2.600 Euro. Mit etwa 3.600 Euro ist die offene Blinddarm-OP teurer.

Stationärer Aufenthalt mit gesetzlichen Kranken­versicherung

Für den stationären Aufenthalt im Krankenhaus müssen Patienten 10 Euro pro Tag selbst zahlen. Hinzu kommen Aufschläge für Ein- oder Zweibettzimmer, falls dies gewünscht ist. Diese schwanken je nach Krankenhaus. Auch bei der Auswahl des Krankenhauses gibt es Einschränkungen.

Die übliche Unterbringung gesetzlich Versicherter während einer stationären Behandlung ist ein Mehrbettzimmer. Außerdem erfolgt die Behandlung üblicherweise durch den Dienst habenden Arzt. Dabei handelt es sich meist um den Stations- oder Oberarzt. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Blinddarm-Operation. Wahlleistungen hingegen müssen von den Patienten bezahlt werden.


Stationärer Aufenthalt mit privater Kranken­versicherung

Hat Frau W. eine private Kranken­versicherung abgeschlossen, entfällt die Zuzahlung im Krankenhaus. Je nachdem bei welchem Anbieter und in welchem Tarif Frau W. versichert ist, hat sie außerdem Anspruch auf die Unterbringung im Zwei- oder Einbettzimmer und wird durch den Chefarzt behandelt. Auch dafür entstehen, ihr keine zusätzlichen Kosten.

Kosten für stationäre Behandlungen entstehen in der PKV durch den vereinbarten Selbstbehalt und durch die Inanspruchnahme nicht durch den PKV-Tarif abgedeckter Wahlleistungen.

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Das leistet die PKV für stationäre Behandlungen

Stationärer Aufenthalt? Lieber als Privatpatient

Am Beispiel von Frau W. wird deutlich, dass bei kurzen stationären Behandlungen weniger die Kosten eine Rolle spielen. Wichtiger sind hier die Leistungen. Als so genannter Kassenpatient landet man meist im Mehrbettzimmer und wird durch den diensthabenden Arzt behandelt. Dieser ist nicht unbedingt ein Spezialist.

Das muss bei einer Standard-OP, wie der Blinddarmoperation nicht entscheidend sein, bei anderen Beschwerden sieht das jedoch schon anders aus. Als Privatpatient liegt man je nach PKV in einem Einzelzimmer und wird vom Chefarzt behandelt. Gerade nach einer Operation wünscht man sich Ruhe zum Erholen. In einem Mehrbettzimmer ist diese Ruhe kaum gegeben.

Tarife unterscheiden sich

Wer privat versichert ist, hat dadurch jedoch nicht automatisch ein Anrecht auf ein Einbettzimmer oder eine Chefarztbehandlung im Krankenhaus – gerade die günstigen Einsteigertarife sind in ihren Leistungen näher an denen der gesetzlichen Kranken­versicherungen. In Komfort- oder Premiumtarifen hingegen sind u.a. diese Leistungen möglich:

  • Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
  • Behandlung durch den Chefarzt
  • freie Krankenhauswahl, auch wenn das gewünschte Krankenhaus weiter entfernt ist
  • Zahnung von Krankenhaustagegeld, evtl. vom ersten Tag an
  • Rooming-In (Übernachtung im Krankenhaus, um krankes Kind zu begleiten) für Eltern

Leistungen der privaten Kranken­versicherungen genauer erklärt

Allgemeine Krankenhausleistungen

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Hierbei handelt es sich um die Leistungen, die für die ausreichende Behandlung notwendig sind. Das beinhaltet Pflege, Unterkunft im Mehrbettzimmer, Verpflegung, Früherkennungs­maßnahmen und die medizinische Versorgung durch die diensthabenden Ärzte.

Behandlung in gemischten Krankenanstalten

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Krankenhäuser, die auch z.B. Kuren durchführen, bezeichnet man als gemischte Krankenanstalten. Wollen Sie sich in einem solchen Krankenhaus behandeln lassen, müssen Sie vorher eine Zusage ihrer Kranken­versicherung anfordern, dass diese die Kosten übernimmt. Kuren werden in der Regel nicht übernommen, aber es gibt einige Anschlussheilbehandlungen, die vom Versicherungsschutz der PKV abgedeckt werden.

Wahlleistungen

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Wahlleistungen sind z.B. die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer oder die Behandlung durch Chefärzte. Wenn Sie diese in Anspruch nehmen, sollten Sie darauf achten, dass die wichtigsten Behandlungsleistungen durch den Chefarzt erbracht werden – nur, wenn die Behandlung tatsächlich durch diesen erfolgt, zahlt die Kranken­versicherung das Chefarzthonorar. Eine Vertretung ist nur mit Ihrer Zustimmung möglich. Der Behandlung geht eine schriftliche Vereinbarung voraus.

Chefarztbehandlungen sind attraktiv, weil Chefärzte in der Regel besonders viel Erfahrung mitbringen. Allerdings lohnen sie sich bei Routine-Operationen nicht notwendigerweise. Für eine Chefarztbehandlung wird das 3,5-fache des Basispreises nach der Gebührenordnung der Ärzte fällig.

Bestätigung anfordern

Wichtig ist auch, dass die Kranken­versicherung die medizinische Notwendigkeit der Behandlung anerkennt – kann sie überzeugend darlegen, dass auch eine ambulante Behandlung ausgereicht hätte, müssen Patienten ihre Kosten unter Umständen selbst zahlen. Normalerweise geschieht der Nachweis durch den Einweisungsschein des behandelnden Arztes, der bestätigt, dass eine stationäre Behandlung nötig ist.

Weisen sich Patienten selbst in ein Krankenhaus ein, sollten Sie vorher mit ihrer Kranken­versicherung Kontakt aufnehmen und sich die Kostenübernahme zusichern lassen. Ausnahmen gelten für Situationen, in denen offensichtlich sofort eine Behandlung nötig ist, z.B. bei einer plötzlichen schweren Krankheit oder bei Verletzungen durch einen Unfall.


Krankenhauszusatz­versicherung als Alternative zur privaten Voll­versicherung

Da die Mitgliedschaft in der PKV an bestimmte Voraussetzungen gebunden ist, kann nicht jeder über die PKV krankenversichert sein. Doch das muss nicht heißen, dass nicht auch gesetzlich Versicherte in den Genuss privater Kranken­versicherungsleistungen kommen können. Mit einer Krankenhaus-Zusatz­versicherung erhalten sie eine Behandlung auf dem Niveau eines Privatpatienten.

Mit dieser Zusatz­versicherung erhält der Versicherte Anspruch auf die folgenden Leistungen:

  • Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, wenn er stationär behandelt wird
  • Behandlung im Krankenhaus durch einen Spezialisten bzw. durch den Chefarzt
  • freie Krankenhaus- und Arztwahl

Als Privatpatient im Krankenhaus: So läuft der Aufenthalt ab

Eine stationäre Behandlung liegt vor, wenn mindestens eine Nacht im Krankenhaus verbracht wird. Erfolgt die Aufnahme im Krankenhaus in einer Notfallsituation, sieht das Vorgehen anders aus, aber normalerweise folgt der Krankenhausaufenthalt für privat Versicherte festgelegten Schritten.

So gehen Sie vor

  1. Besprechen Sie mit Ihrem Arzt, welches Krankenhaus am besten für Sie geeignet ist und finden Sie heraus, ob Ihre Versicherung die geplanten Leistungen bezahlt.
  2. Stellen Sie gegebenenfalls einen Antrag auf Kostenübernahme an ihre private Kranken­versicherung
  3. Unter Umständen empfiehlt sich eine vorstationäre Behandlung, um zu ermitteln, ob ein vollstationärer oder teilstationärer Aufenthalt notwendig ist, und um nötige Vorbereitungen (z.B. Laboruntersuchungen) durchzuführen.
  4. Schließen Sie im Krankenhaus einen Krankenhausaufnahmevertrag, eine Wahlleistungsvereinbarung und einen Arztzusatzvertrag.
  5. Falls Sie Krankenhaustagegeld erhalten, lassen Sie sich vom Krankenhaus eine Bescheinigung über die Dauer und den Grund des Aufenthalts erstellen.
  6. Nach dem Krankenhausaufenthalt reichen Sie die Rechnungen für nicht unmittelbar beglichene Leistungen (z.B. Chefarztbehandlung oder Leistungen der privaten Krankenzusatz­versicherung) ein.

Kostenerstattung und Klinik-Card

Normalerweise gehen Patienten in Vorleistung und reichen anschließend die Rechnung bei ihrem PKV-Anbieter ein, um die Kosten erstattet zu bekommen. Angesichts der oft sehr hohen Preise für stationäre Behandlung wird es von vielen privaten Kranken­versicherungen anders gehandhabt: Ihre Kunden erhalten Klinik-Cards, die sie vorlegen können, woraufhin das Krankenhaus die Kosten direkt mit der Versicherung abrechnet. Nur bei Wahlleistungen funktioniert die Kostenerstattung wie immer. Auch eine Kostenübernahmeerklärung der privaten Kranken­versicherung erlaubt eine direkte Abrechnung zwischen Klinik und Versicherung.

Fazit

Wer eine private Kranken­versicherung hat, kann sich je nach Tarif auf mehr Wahlmöglichkeiten und Komfort während einer stationären Behandlung verlassen. Wichtig ist jedoch, dass die gewünschten Leistung tatsächlich erstattet werden. Im Zweifelsfall sollte dies vor dem Krankenhausaufenthalt mit der Versicherung geklärt werden.

Achten Sie vor Abschluss eines Versicherungsvertrags darauf, dass die stationären Leistungen auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind. Dafür können Sie z.B. auf professionelle Beratung oder auf unseren Versicherungsvergleich zurückgreifen.

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Weitere Leistungen der privaten Kranken­versicherung

Die häufigsten Fragen zu stationärer Behandlung in der PKV

Wie werden Privatpatienten im Krankenhaus abgerechnet?

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Leistungen für privat und gesetzlich versicherte Patienten werden gleichermaßen anhand von Fallpauschalen abgerechnet – das sind festgelegte Beträge, welche Kliniken für die bestimme Behandlungen erhalten. Unterschiede zwischen privat und gesetzlich versicherten Patienten gibt es nur bei den Wahlleistungen, die bei ersteren von der Versicherung übernommen werden können.

Was kostet ein Tag im Krankenhaus als Privatpatient?

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Anders als gesetzlich versicherte Patienten, die für jeden Tag im Krankenhaus (aber maximal für 28 Tage) 10 Euro bezahlen müssen, entstehen privat versicherten Patienten nur durch den eventuell mit der Versicherung vereinbarten jährlichen Selbstbehalt Kosten.

Werden Privatpatienten im Krankenhaus besser behandelt?

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Es gibt Tarife der privaten Kranken­versicherung, die zusätzliche Leistungen wie die Unterbringung in einem Einzelzimmer oder die Behandlung durch den Chefarzt abdecken. Auch können Privatpatienten zwischen mehr Krankenhäusern wählen. Oft ist sich die tatsächliche medizinische Versorgung aber sehr ähnlich.

Wie viel zahlt ein Privatpatient?

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Wie viel Privatpatienten für ihre Versicherung zahlen, ist von zahlreichen Faktoren abhängig. Das sind z.B. die in ihrem Tarif enthaltenen Leistungen, ihr Alter und ihr Gesundheitszustand. Entsprechend groß ist die Preisspanne.

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Katharina Burnus
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