Wer Mitglied in der privaten Krankenversicherung ist, kann von vielen zusätzlichen Leistungen profitieren, die es nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt. Alternative Heilmethoden sind eine solche Leistung. Sie werden beispielsweise von Heilpraktikern, aber auch Schulmedizinern als ergänzende medizinische Leistung zur Schulmedizin angeboten. Die Nachfrage nach alternativen Heilmethoden wird immer größer und als privat Versicherter kann man, je nach vertraglicher Vereinbarung, oft alle Arten dieser medizinischen Behandlung in Anspruch nehmen.
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Leistungsumfang ist abhängig von der Vertragsgestaltung
Auch als gesetzlich Versicherter hat man in der Regel die Möglichkeit, Alternativmedizin in das Leistungsspektrum seiner Krankenversicherung aufzunehmen. Dies kann zum Beispiel über eine private Zusatzversicherung geschehen. Bei Privatversicherten werden alternative Heilmethoden oftmals durch die Versicherung abgedeckt. Dabei hängt es von der individuellen Vertragsgestaltung ab, ob das gesamte Spektrum der Alternativmedizin abgedeckt wird oder ob nur einzelne Behandlungen von der Krankenversicherung übernommen werden.
Typische Formen der Alternativmedizin
Gerade für Kinder setzen viele Versicherte auf die „sanftere“ Variante der alternativen Heilmethoden. Einige typische Formen der alternativen Medizin sind beispielsweise:
- Akupunktur
- Autogenes Training
- Osteopathie
- Kräutermedizin
- Homöopathie
- Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)
- Feldenkrais
- Schüßler-Salze
- Ayurveda
Komplementärmedizin als Ergänzung zur Schulmedizin
Die Alternativmedizin wird auch Komplementärmedizin genannt. Das Wort komplementär bedeutet im Lateinischen „Ergänzung“. Diese Bezeichnung ist durchaus passend, denn in den meisten Fällen werden diese Behandlungsweisen nicht als Alternative sondern als Ergänzung zur Schulmedizin verwendet. Wenn alternative Heilmethoden zusätzlich zur Schulmedizin genutzt werden, spricht man von integrativer Medizin (weitere Informationen und eine kritische Auseinandersetzung zum Thema finden Sie hier).
Anwendungsbeispiele für Pflanzenheilkunde (Phytotherapie)
In der Pharmazie werden die Ausgangsstoffe, also die Tinktur, die Auskochung, das Extrakt, das ätherische Öl etc. als Drogen bezeichnet. Eingesetzt werden die natürlichen Heilmittel vor allem in folgenden Bereichen:
- Schlafstörungen
- Magen-Darm-Beschwerden
- Harnwegsinfektionen
- Hauterkrankungen
- Depressionen und Angstzustände
Wichtige Heilpflanzen sind in diesem Zusammenhang:
- Kamille
- Johanniskraut
- Ringelblume
- Flohsamen
- Baldrian
- Artischocke
- Enzian
Arzt oder Heilpraktiker – wo liegt der Unterschied?
Der Trend zum Naturheilverfahren ist ungebrochen, trotzdem wissen viele Patienten nicht, ob sie bezüglich ihrer Erkrankung besser einen Arzt oder einen Heilpraktiker konsultieren sollen. In Bezug auf Heilberufe unterscheidet man in Deutschland zwischen dem approbierten Arzt und dem zugelassenen Heilpraktiker. Die Ausbildungen dieser zwei Berufsbilder unterscheiden sich erheblich voneinander. Während der Arzt ein sechsjähriges Medizinstudium absolvieren und eine gewisse Zeit als Assistenzarzt tätig sein muss, muss der Heilpraktiker kein solches Studium absolvieren. Für ihn gilt die Pflicht einer medizinischen Grundausbildung, die durchaus auch in einem Fernstudium absolviert werden kann. Bei der Prüfung für den Heilpraktiker geht es vorrangig um die Gefahrenabwendung.
Aktive Beteiligung durch den Patienten
Bei einer Behandlung durch komplementärmedizinische Verfahren ist die aktive Einbeziehung des Patienten ein wichtiger Bestandteil der Behandlung. Der Patient fühlt sich durch diesen Einbezug oft nicht so ausgeliefert, wie während einer schulmedizinischen Behandlung. Allerdings erfordert dies vom Patienten, dass er sich eingehend mit seinem eigenen Körper beschäftigt.
Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr.
Vor Behandlungsbeginn Rücksprache halten
Da nicht alle PKV-Tarife in Bezug auf alternative Heilmethoden denselben Leistungsumfang bieten, sollte der Patient vor dem Behandlungsbeginn mit seiner Krankenversicherung in Kontakt treten und abklären, welche Methoden von der Versicherung übernommen werden und welche gegebenenfalls selbst übernommen werden müssen. Auf Kulanz sollten Versicherte jedoch nicht allzu sehr hoffen. Einzig bindend sin die Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die Tarifbedingungen. Selbst wenn einmal aus Kulanz gezahlt werden würde, entsteht kein Rechtsanspruch, was bei Behandlungen wegen Krankheit extrem teuer werden kann.