Der Basistarif der privaten Kranken­versicherung

Das Wichtigste in Kürze

  • Jede private Kranken­versicherung muss auch einen Basistarif anbieten.
  • Die Leistungen des Basistarifs entsprechen in etwa denen einer gesetzlichen Kranken­versicherung.
  • Die individuelle Gesundheitssituation hat keinen Einfluss auf die Kosten des Basistarifs.

Das erwartet Sie hier

Welche Leistungen im Basistarif der privaten Kranken­versicherung enthalten sind, was er kostet, für wen sich der Basistarif lohnt und unter welchen Bedingungen Sie in diesen wechseln können.

Inhalt dieser Seite
  1. Basistarif im Überblick
  2. Wer kann den Basistarif nutzen?
  3. Leistungen des Basistarifs
  4. Kosten
  5. Alternativen zum Basistarif
  6. Fazit

Das Basistarif der privaten Kranken­versicherung im Überblick

Seit 2009 sind die Anbieter der privaten Kranken­versicherung verpflichtet, einen brancheneinheitlichen Tarif anzubieten, der annähernd vergleichbare Leistungen wie in der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) bietet: den Basistarif.

Merkmale des Basis-Tarifs

Der Basistarif sollte den Versicherten einige Vorteile bringen und die Zahl der bis dato Unversicherten verringern. Dennoch gibt es einige Nachteile des Basistarifs.

Vorteile

  • Keine Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse wegen des individuellen Gesundheitszustands
  • Gesetzlicher Maximal-Beitrag, der die Beiträge nach oben hin begrenzt.

Nachteile

  • Niedrigeres Leistungsniveau als im Normaltarif der PKV
  • Viele Ärzte behandeln Versicherte im Basistarif nur mit Einschränkungen oder lehnen die Behandlung ab.
  • Der Leistungsumfang ist festgelegt und kann wie in der GKV sogar gekürzt werden.

Tarif nach dem Vorbild der gesetzlichen Versicherung

Mit der Gesundheitsreform von 2009 wollte der Gesetzgeber einen eigenen PKV-Tarif ins Leben rufen, der sich an den Regularien der gesetzlichen Krankenkassen orientiert. So entspricht etwa das Modell der Kostenerstattung dem der GKV. Auch ein Annahmezwang von Neu-Mitgliedern wurde festgelegt. Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse sind im Gegensatz zur PKV nicht zulässig. Somit entspricht der Basistarif im Wesentlichen den Grundzügen der GKV.

Im Alter steigen die Beiträge der privaten Kranken­versicherung an. Im Einzelfall kann es sich hier daher lohnen in den Basistarif zu wechseln, wenn die normalen Prämien zu teuer geworden sind. So unterscheidet sich der Basistarif der privaten Kranken­versicherung von normalen Tarifen:

Normale PKV-TarifeBasistarif
vertraglich definierter, individueller Versicherungsschutzentspricht immer Vorgaben für gesetzliche Krankenkassen
Leistungen sind dauerhaft vertraglich garantiertVor­erkrankungen und individuelle Risikozuschläge spielen keine Rolle für den Beitrag
Beitrag bestimmt durch Vor­erkrankungen, Lebensalter und Leistungsumfangkann notfalls anteilig oder sogar komplett von Sozialhilfeträger übernommen werden

Mehr zur privaten Kranken­versicherung (inkl. Vergleich)


Warum gibt es den Basistarif?

Der Basistarif soll die gesundheitliche Versorgung von Menschen gewährleisten, die trotz der Altersrückstellungen ab einem bestimmten Punkt nicht mehr in der Lage sind, die durch Beitragsanpassungen durchgehend und manchmal auch sprunghaft steigenden Beiträge ihres gewählten PKV-Tarifs zu zahlen, aber aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters auch nicht wieder in die GKV wechseln können. Das trifft z.B. auf einige Rentner zu. Ebenso ist er eine Option für Menschen, die wegen Vor­erkrankungen keinen normalen Tarif erhalten können.

Lesen Sie auf unserer Seite zum Thema mehr dazu, wann Wechsel zwischen verschiedenen Tarifen der PKV, aber auch zwischen PKV und GKV möglich sind:

Private Kranken­versicherung wechseln

Wer hat Anspruch auf den Basistarif der privaten Kranken­versicherung?

Verschiedene Personengruppen haben einen Rechtsanspruch auf einen Wechsel in den Basistarif der privaten Kranken­versicherung bei einem beliebigen PKV-Anbieter. Ob dieser besteht, hängt von den individuellen Umständen, aber vor allem auch vom Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses ab. Dass sich die Ansprüche je nach Zeitpunkts des Vertragsabschlusses unterscheiden, liegt daran, dass der Basistarif ab 2009 für alle neuen Versicherungsverträge an die Stelle des Standardtarifs getreten ist. Der Standardtarif ist also nur noch für Versicherte mit älteren Verträgen relevant.


Ansprüche aus Versicherungsverträgen ab 2009

Wenn die Versicherung nach dem 31.12.2008 geschlossen wurde, haben die folgenden Personen Anspruch auf einen Übergang in den Basistarif:

  • Personen in den ersten sechs Monaten der freiwilligen Mitgliedschaft
  • Personen mit deutschem Wohnsitz, die weder der Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Kranken­versicherung unterliegen, noch Leistungen nach den gesetzlichen Vorgaben für Sozialhilfeempfänger oder Asylbewerber erhalten können
  • Beihilfeberechtigte/Beamte, die neben der Beihilfe einen ergänzenden Kranken­versicherungsschutz benötigen
  • Privatversicherte Personen mit deutschem Wohnsitz. Ihre Altersrückstellungen werden bei einem Wechsel in den Basistarif sowohl bei ihrem bisherigen Versicherer als auch bei einer Versicherung zum Basistarif bei einem anderen Unternehmen angerechnet.

Ansprüche aus Versicherungsverträgen von vor 2009

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Versicherte, die sich bereits vor dem 01. Januar 2009 erstmals privat versichert haben, können dagegen nur in den Basistarif ihres bisherigen Versicherers wechseln, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Vollendung des 55. Lebensjahres
  • Bezug einer gesetzlichen Rente, einer Beamtenpension oder einer vergleichbaren Versorgungsleistung
  • Sozialrechtlich begründete Hilfebedürftigkeit, nachgewiesene Unfähigkeit, die Prämie für einen anderen PKV-Tarif aufzubringen

Kontrahierungszwang: Wann dürfen Versicherer Anträge trotzdem ablehnen?

Wie die gesetzlichen Krankenkassen auch, sind die privaten Kranken­versicherungen im Basistarif dazu gezwungen, Versicherungsanwärter anzunehmen. Die Anwärter dürfen weder aus finanziellen, noch aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt werden. Sie können nur ablehnen, falls der Antragsteller schon vorher bei ihnen versichert war und der Versicherungsvertrag aufgrund von dessen Fehlverhalten angefochten wurde. Dem Antragsteller stehen jedoch noch die Basistarife anderer Versicherer offen.

Experten-Tipp:

„Aufgrund der Corona-Krise gab es eine Änderung im Gesetz: Wer nach dem 15.03.2020 wegen Hilfebedürftigkeit in den Basistarif gewechselt ist oder noch wechseln wird, kann innerhalb von zwei Jahren ohne Gesundheitsprüfung wieder zum Ursprungstarif wechseln.“

Foto von Robert Böhrk
Berater

Welche Leistungen verspricht der Basistarif der privaten Kranken­versicherung?

Patienten im Basistarif der privaten Kranken­versicherung müssen sich auf den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen beschränken – wenn sich dieser verändert, verändert sich auch der Leistungskatalog im Basistarif. Wenn Versicherungsnehmer darüber hinausgehende medizinische Leistungen in Anspruch nehmen oder sich von Ärzten behandeln lassen, die keine Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigungen sind, werden ihnen diese Behandlungskosten nicht erstattet.

Im Basistarif versicherte Patienten müssen also längere Wartezeiten und weniger Auswahl für (zahn)ärztliche Behandlung und Psychotherapie in Kauf nehmen und unter Umständen einige Leistungen aus eigener Tasche bezahlen. Die Abrechnung von Leistungen erfolgt wie sonst auch in der PKV – die Rechnungen werden an den Versicherten gestellt, der sich dann die Kosten erstatten lässt. Altersrückstellungen bleiben jedoch erhalten.


Mehr Leistungen als der frühere Standardtarif

Der Basistarif beinhaltet gegenüber dem Standardtarif, den er abgelöst hat, mehr Leistungen. Darunter sind:

  • Palliativmedizin
  • Kuren
  • künstliche Befruchtung
  • Schutzimpfungen
  • Psychotherapie mit unbegrenzter Sitzungszahl
  • Option von Krankenzusatz­versicherungen

Doch es gibt auch negative Erfahrungen mit dem Basistarif. 2018 berichtete der Monitor Patientenberatung, dass Privatpatienten teilweise große Schwierigkeiten hatten, Ärzte zu finden, die sie zum Basistarif behandeln (Quelle). Auch unser PKV-Experte warnt:

Experten-Tipp:

„Der Basistarif soll Versicherte vor finanziellen Nöten schützen. Doch nicht alle Ärzte und Zahnärzte behandeln Patienten, die im Basistarif versichert sind. Bei der Kassenärztlichen Vereinigung kann man erfragen, welche Mediziner die ärztliche Versorgung von Versicherten im Basistarif mit den vorgesehenen Leistungen anbieten.“

Foto von Robert Böhrk
Berater

Andere Tarife für finanzielle Notlagen

Neben dem Basistarif existieren noch zwei weitere Tarife für Privatpatienten, welche die Beiträge herkömmlicher PKV-Tarife nicht länger zahlen können: der Standardtarif – ein Vorläufer des Basistarifs – und der Notlagentarif.

Was ist der Unterschied zwischen Standard- und Basistarif?

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Der Standardtarif ist günstiger als der Basistarif, da sich hier die Altersrückstellungen stärker beitragsreduzierend auswirken. Allerdings ist auch der Leistungsumfang geringer und es gibt ver­pflichtende Selbst­beteiligungen für Hilfs-, Heil- und Arzneimittel sowie eine Beschränkung der Sitzungszahl bei Psychotherapie.

Darüber hinaus steht dieser Tarif nur privat versicherten Personen offen, die bereits vor dem 01. Januar 2009 in der PKV versichert waren, seit 10 Jahren krankenversichert sind und außerdem:

  • mindestens 65 sind oder
  • mindestens 55 sind und ein Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Kranken­versicherung haben oder
  • jünger als 55 sind und eine Rente aus der gesetzlichen Renten­versicherung oder ein Ruhegehalt beziehen und ihr Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigt.

Außerdem müssen Versicherte für einen Wechsel in den Standardtarif nach wie vor in einem Bisex-Tarif versichert sein. Für langjährig Versicherte, die ab 2009 in einen Unisex-Tarif gewechselt sind, kommt nur der Basistarif infrage.

Wenn Beiträge nicht gezahlt werden: Der Notlagentarif

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Neben dem Standard- und dem Basistarif gibt es noch den Notlagentarif. In diesen gehen Versicherte über, die ihre Prämie über Monate nicht gezahlt haben. Er kostet 80-120 Euro pro Monat und deckt nur die Behandlung akuter Schmerzen und Erkrankungen, sowie die Versorgung Schwangerer ab. Für Kinder und Jugendliche sind noch einige Vorsorgeleistungen inbegriffen.

Kann mir mein Versicherer den Basistarif kündigen?

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Werden Beiträge für längere Zeit nicht gezahlt, wechselt man in den Notlagentarif.

Wie teuer ist der Basistarif der PKV?

Im Gegensatz zur gesetzlichen Kranken­versicherung ist die Beitragshöhe bei der privaten Kranken­versicherung nicht vom Einkommen des Versicherten abhängig. Dies gilt auch für den Basistarif. Anders als bei anderen Tarifen ist die Höhe der Beiträge hier jedoch gesetzlich geregelt.

Der Beitrag für den Basistarif in der privaten Kranken­versicherung darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Kranken­versicherung – aktuell (2024) rund 843,52 Euro – nicht überschreiten. Wenn die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken­versicherung steigt, erhöht sich auch der Beitrag für den Basistarif in der privaten Kranken­versicherung.

Auch hier wird wie bei allen anderen PKV-Tarifen ein separater Beitrag für alle Versicherten erhoben – Familienmitglieder können nicht kostenlos mitversichert werden. Kinder und Jugendliche zahlen in diesem Tarif etwa die Hälfte der Beiträge für Erwachsene.


Gesundheitsprüfung und Risikoausgleich

Die PKV darf im Basistarif keine Risikozuschläge erheben, diese werden also nur für einen eventuellen Tarifwechsel berechnet. So hat die umfangreiche Gesundheitsprüfung in der Regel keine negativen Konsequenzen für individuelle Versicherte im Basistarif. Die Gesundheitsfragen müssen dennoch ehrlich beantwortet werden.


Selbstbehalt

Private Kranken­versicherungen müssen einen Selbstbehalt anbieten, der 300, 600, 900 oder 1.200 Euro im Jahr betragen kann und mindestens 3 Jahre lang beibehalten werden muss. Die Beitragshöhe wird dadurch jedoch oft nicht signifikant reduziert.


Konditionen für hilfsbedürftige Versicherte

Versicherte, die im Basistarif versichert und hilfsbedürftig im Sinne des Sozialgesetzbuches II § 9 sind oder durch den hohen Beitrag zur PKV hilfsbedürftig werden, haben die Möglichkeit, den Versicherungsbeitrag um die Hälfte zu reduzieren. Hilfebedürftigkeit muss vom zuständigen Träger (Agentur für Arbeit oder Sozialamt) bescheinigt werden.

Empfänger von Bürgergeld (früher: Arbeitslosengeld II/Hartz IV) oder Sozialgeld erhalten staatliche Zuschüsse. Voraussetzung dafür ist, dass die Leistungen der privaten Versicherungen im Wesentlichen denen der gesetzlichen gleichen und dass die Beitragshöhe begrenzt ist.

Was passiert mit meiner Beihilfe als Beamter?

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Beamte oder deren Angehörige, die Anspruch auf Beihilfe haben, müssen im Basistarif keine Kürzungen befürchten. Die Beihilfe wird in der Regel nicht gekürzt, obwohl der Leistungsumfang deutlich geringer ist. Auch die Beitragsberechnung erfolgt für Beamte anders.

Alternativen zum Basistarif

Der Basistarif ist nicht die einzige Option, wenn die aktuellen Versicherungsbeiträge die eigene finanzielle Leistungsfähigkeit überschreiten. Versicherungsnehmern stehen, je nach individueller Situation, auch andere Möglichkeiten offen.

  • Verzicht auf nicht zwingend notwendige Leistungen
  • Wahl eines höheren Selbstbehalts
  • Wechsel in einen günstigeren Tarif
  • Überprüfung des Risikozuschlags – falls sich der Gesundheitszustand gebessert hat, besteht Anspruch auf dessen Senkung
  • Versicherungsbeiträge stunden – falls nur ein vorübergehender Zahlungsengpass überbrückt werden muss, kann man den Versicherer um einen begrenzten Aufschub für die Zahlung bitten. Er ist allerdings nicht verpflichtet, ihn zu gewähren.
  • Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse: Für Menschen unter 55, deren Einkommen nicht mehr genügt, um die PKV-Beiträge zu zahlen, ist das unter Umständen möglich und kann sogar ver­pflichtend sein.
  • Standardtarif: dieser Tarif ist für einige Versicherungsnehmer eine oder sogar die einzige Option. Er ist günstiger als der Basistarif, aber geht auch mit weniger Leistungen einher.

Bei voraussichtlichen Problemen: Verbleib in der GKV erwägen

Falls also die Aussicht besteht, dass die steigenden Beiträge der PKV im Alter zu einer großen Belastung werden, ist der freiwillige Verbleib in der GKV unter Umständen die sicherere Wahl. Die Entscheidung für eine private Kranken­versicherung kann zu besseren Leistungen und signifikanten Kostenersparnissen führen, doch müssen dafür bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. Nehmen Sie sich beim Abwägen der Vor- und Nachteile der PKV Zeit und ziehen Sie am besten auch Experten für das Thema zu Rate.

Fazit

Viele Versicherungsnehmer haben einen Anspruch auf den Basistarif der privaten Kranken­versicherungen, wenn sie nicht mehr in der Lage sind, ihre Versicherungsbeiträge in voller Höhe zu zahlen. Auch haben sie unter Umständen ein Recht auf staatliche Zuschüsse zu ihren Versicherungsbeiträgen. Der Basistarif der privaten Kranken­versicherungen gewährleistet gesundheitliche Versorgung etwa auf dem Niveau gesetzlicher Krankenkassen und Anträge darauf können nur unter bestimmten Voraussetzungen abgelehnt werden.

In einigen Fällen können oder müssen jedoch Alternativen zum Basistarif gewählt werden wie z.B. der Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenkasse. Da der Basistarif mit Nachteilen einhergeht, sollten mögliche Alternativen erwogen werden. Am besten ist es natürlich, die Versicherung von Anfang an mit Blick auf die langfristige Beitragsentwicklung und eigene finanzielle Situation zu wählen, sodass Notlösungen gar nicht erst nötig werden.

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Katharina Burnus
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